Guten Tag ,Hallo Forum,
ich habe ein Frage zu den Abrechnungsbestimmungen bei Belegungstagen in Haupt und Belegabteilung im gleichen Aufenthalt.
In §1 Abs. 4 der Abrechnungsbestimmungen steht :bei gleicher Zahl der Belegungstage in Haupt- und Belegabteilung ist nach Hauptabteilung abzurechnen.
Wird der Tag des Fachrichtungswechsels in beiden Abteilungen gezählt ?
z. B. Ein Patient wird am 01.01. in der Hauptabteilung aufgenommen und am 02.01 auf die Belegabteilung verlegt und von hier am 04.01. entlassen. Der 04.01. Entlasstag zählt nicht. Es sind nun jeweils 2 Belegungstage in Haut- und 2 Belgungstage in der Belegabteilung. Die Abrechnumng erfolgt nach Hauptabteilung ?
Vielen Dank
M.Fries