Hallo Forum,
wir haben bei einer Patientin bei einem hormonpositiven Mammaca nach Chemo auf dringenden Wunsch die chirurgische Hormonablation im Sinne einer Adnexektomie und Hysterektomie durchgeführt.
soweit sogut
bei der HD hatten wir uns sehr schwer getan und dann aber aufgrund der \"chirurgischen Hormonablation\" doch den Mamma ca genommen.
Erwartungsgemäß wurde dieser Fall geprüft da eine Fehler DRG entstand.901D
Nun sagt der MDK Gutachter das als HD die Z08.7 (Nachuntersuchung nach Kombinationstheraie wegen bösartiger Neubildung viel passender und zutreffender wäre.
Abgesehen von der DRG Z01Z finden wir diese HD überhaupt nicht passend.
Ich wäre über ein paar Meinungen aus dem Forum sehr dankbar, auch um sich nicht selber zu verrennen.
Hysterektomie bei Mamma Ca auf Wunsch des Pat. HD??
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Skorpion -
20. Januar 2011 um 14:10 -
Erledigt
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Hallo liebe/r ptsm
ich hätte auch das Mamma CA als HD gewählt, weil ohne das wäre die Folge OP nicht notwendig.
Ich bin über weitere Beiträge gespannt.Beste grüße
ziekenhuis -
- Offizieller Beitrag
Guten Tag,
Nachuntersuchung ist nicht zutreffend
Es handelt sich m.E. am ehesten um eine prophylaktische Operation
Z 40.00 wird Nebendiagnose
denn
gemäß DKR 1205 d letzter Satz (Zustand ist als Hauptdiagnose zu kodieren)
und 0201f (notwendige Folgebehandlung siehe auch: http://www.ago-online.de/_download/unpr…ialkarzinom.pdf )gilt:
DRG H Mamma Ca
Gruß
Eberhard Rembs
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Hallo,
gemäß DKR 0209d wird ein Kode aus Z08.- als Hauptdiagnose nur dann zugewiesen, wenn ein Patient zur Nachuntersuchung eines Malignoms aufgenommen wurde und kein Tumor mehr nachweisbar ist.
Die Patientin wurde aber nicht zur Nachuntersuchung aufgenommen, sondern zu einer prophylaktischen Operation, worauf ja schon Herr Rembs hingewiesen hat. Ergo ist ein Kode aus Z08.- auch nicht Hauptdiagnose, sondern natürlich die Erkrankung, deren möglicher Progress durch den Eingriff verhindert werden soll, also das Mammakarzinom.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Hollerbach
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Hallo Forum,
vielen Dank für Ihre Beiträge, so hatten wir für uns auch schon argumentiert, die Z40.00 hatten wir als ND übersehen, Danke für den Hinweis.
Mit so viel positivem Feedback macht der Widerspruch ja doch mehr Freude.
Den Ausgang werde ich natürlich hier ergänzen.
Schönes Wochenende -
wir haben jetzt die Antwort zu unserem (sehr ausführlichen)Widerspruch bekommen:
" es ergeben sich keine neuen kodierrelevanten Erkenntnisse, die Therapie des Mammaca wäre ja abgeschlossen . Der Eingriff wäre im Grunde ja nur aufgrund der Carcinophobie, somit auf Wunsch der Pat erfolgt, es lässt sich keine med Indikation erkennen.
Pat hatte ja wie gesagt im Okt 2008 die Mamma OP und der Fall ist aus Oktober 2009.
Wir haben nun die KK verständigt das wir den Fall vor das Sozialgericht stellen wollen, darauf kam sofort ein Angebot das man sich doch auf die Hälfte des Betrages einigen könnte, und die "Allgemeinheit und das Gesundheitswesen" nicht noch mit im Grunde doch unnötigen Rechtsstreitigkeiten belasten sollte.
Doch wir werden uns in diesem Fall auf keine Einigung einlassenund lassen dies vor Gericht klären.
Falls das Forum noch ergänzende Argumente haben sollte lassen sie es uns wissen.
Mit freundlichem Gruß
ptasm
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- Offizieller Beitrag
Guten Tag,
Vorbemerkung
Ich gehe bei diesem Fall davon aus, dass hier der Patientinnenwunsch nach prophylaktischer Chirurgie begründet ist und das hier keine psychiatrische Störung vorliegt (zB. Münchhausen-Syndrom)Zur Sache
Eine kurze lapidare Begründung und Sätze im Konjunktiv sowie eine fehlende fachliche Auseinandersetzung (abwägen und begründen von pro und contra, fehlende Literaturbelege) sind Kennzeichen eines wertlosen Gutachtens
Eine Carcinophobie -wie vom Gutachter behauptet!!! ist eine ernstzunehmende Erkrankung.
Ist diese Aussage überhaupt zutreffend? Nur am Rande: Ist die gutachterliche Bewertung der Diagnose Phobie hier sachgerecht?
Nach Ihrer Beschreibung fehlt eine gutachterliche Diskussion über Effektivität und psychosoziale Konsequenzen einer prophylaktischen Operation bei Risikogruppen bzw. bei entsprechenden Mutationsträgern
Es gibt med. Gründe für eine prophylaktische Operation
http://www.ago-online.de/_download/unpr…ialkarzinom.pdf
http://gyngh.klinikum.uni-muenchen.de/vortrag/2007-1…_2007-10-19.pdf
http://www.aerzteblatt.de/studieren/archiv/artikel.asp?src=suche&p=&id=89359
Fazit:
Das Gutachten ist formal und fachlich nicht akzeptabelFür einen Kompromiss gibt es hier m.E. leider keinen Spielraum
Gruß
Eberhard Rembs
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Guten Tag Herr Rembs,
bei dieser Pat lag wie im 1. Beitrag beschrieben ein hormonpositiver Mammaca vor, anstatt nun weiter mit Femara zu behandeln hat die Pat ausdrücklich auf der chirurgischen hormonellen Ablation bestanden, ich denke die Carcinophobie ist in diesem Fallnicht wirklich eine Phobie ,denn die Gefahr eines Progresses ist ja in diesem Fall nicht nur eingebildet, gleichzeitig spart sich der Kostenträger die Kosten für das Pharma präparat, ca. 200 € pro Monat.
MfG
ptasm -
- Offizieller Beitrag
Guten Tag
Zitat von »ptasm«
ich denke die Carcinophobie ist in diesem Fallnicht wirklich eine PhobieDas denke ich auch!
nur nebenbei gefragt:Erfolgte vom Gutachter eine Kodierung der von ihm postulierten Phobie?
Gruß
E Rembs -
Hallo,
nein, die HD sollte im 2.Gutachten nach wie vor die Z08.7 bleiben, beim Kompromissangebot am Telefon wurde als HD die F40.8 vorgeschlagen , dies würde aber weiterhin in die auch vom MDK geforderten Z01Z bleiben, nach unserer Meinung absolut inakzeptabel.
Wir möchten weiterhin die 901D abrechnen.
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- Offizieller Beitrag
Guten Tag,
HD Z08.7 ist völlig daneben, siehe die posts weiter oben
Bemerkenswert:
Am Schreibtisch (!) wird die schwerwiegende (und fehlerhafte) Diagnose Phobie gestellt, aber nicht als Nebendiagnose kodiert
Diese Form der Begutachtung ist nicht akzeptabel!
Gruß
E Rembs