Neurolog. Komplexbehandlung 8-981 Entlassung gegen ärztlichen Rat

  • Hallo Forum,
    um die konkrete Problematik auf den Punkt zu bringen:
    Wenn bei Skeptikers Fall Hinweise auf eine rhythmogene Problematik z.B. interm. Vorhofflimmern vorlagen und sie haben keine TEE gemacht - dürfen sie m.E. auch keine Komplexbehandlung abrechnen.
    Wenn keine Hinweise vorliegen - Langzeit EKG oder Monitorableitung mit stabilem Sinusrhythmus - dann brauchen sie auch eine TEE und dürfen abrechnen.
    Oder sehe ich das zu einfach?

    Gruß Elsa

  • hallo forum!

    Mein dank (keine ironie! ) gilt Dr. P. Leonhardt.

    Nach seinem beitrag (oben ) sollte es selbst hier im forum wieder möglich sein zwischen Stroke-unit und 72h-Schlaflabor zu unterscheiden.

    Wo würden sie denn einen angehörigen mit V. auf insult hinbringen lassen?

    mfg ETgkv

  • Guten Tag,
    ist denn dann die TEE eine Notfalluntersuchung?
    denn wenn die innerhalb von 24 Stunden durchgeführt werden muss, dann habe ich ja die von den Juristen geforderte Bedenkzeit zwischen Aufklärung und Untersuchung vor invasiven Untersuchungen nicht.

    @ ETgkv
    meine Angehörigen würde ich dorthin bringen, wo eine vernünftige Versorgung und Behandlung (z.B. Ergo, Logo, KG etc) mit Augenmass und kein diagnostischer Overkill aus abrechnungstechnischen Gründen durchgeführt wird.


    Was bringt mir z.B. der Nachweis einer kardialen Emboliequelle wenn eine Kontraindikation gegen eine Antikoagulantientherapie und somit keine Therapieoption besteht?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • hallo herr Horndasch!

    vernunft und augenmass sind immer gut in der medizin, auch bei der frage, wer auf die stroke-unit aufgenommen wird oder wegen fehlender therapieoption wer nicht.

    Tröstlich zu wissen, das nicht alle probleme in der medzin neu sind.
    Ich glaube, es war W. Osler der einmal sagte, bei seinen abendlichen gängen über die stationen seien immer alle untersuchungen angeordnet, ausgenommen diejenige, welche die diagnostische entscheidung bringen könnte.

    mfg ETgkv

  • Moin,

    Zitat


    Original von ETgkv:
    Nach seinem beitrag (oben ) sollte es selbst hier im forum wieder möglich sein zwischen Stroke-unit und 72h-Schlaflabor zu unterscheiden.

    Ich empfinde das als Angriff. Ich bin durchaus ein Freund von Polemik, aber das hier ist borniert und geht zu weit. Der Aufwand, eine Stroke unit zu betreiben, hat NICHTS mit einem Schlaflabor zu tun.

    Es geht hier nicht darum dass irgendeine Patientenverwahrung auf teurem Niveau stattfindet.

    Es ist im Einzelfall immer wieder so, dass winzige Details des Gesamtpaketes fehlen, nicht selten liegt das auch an der weigerlichen Haltung der Patienten. Die Beurteilung erfolgt dabei ohne jegliches Wohlwollen oder Augenmass und mit dem erkennbar einzigen Ziel, eine Achillesferse zu finden. Dabei verlagert sich die Diskussion mit jedem Lückenschluss ein Stück weiter in Richtung Interpretation von Details. Es gleicht dem Versuch, Sand in ein Sieb zu schütten.

    Wir haben hier schon Kassenvertreter eingeladen und denen unser Setting gezeigt, inklusive Hanbüchern und Zertifikaten. Bei einigen konnten wir damit durchasu eine Einsicht erzeugen, dass der Aufwand enorm ist.

    Ganz abgesehen davon, dass die Liste der Diagnostik nicht abschließend und auch nicht explizit ist. Und es steht da auch kein Zeitfenster für die Differentialdiagnostik. Natürlich kann man auch hier noch Verschärfungen einführen. Die klinische Situation vor Ort sollte aber das Geschehen leiten.
    Esnn im vorliegenden Falle eine kardiale Genese unwahrscheinlich war, dient die Diagnostik eben leider auch der Vervollständigung der Kataloginhalte. Diese mag nicht in jedem Falle sinnvoll sein, ist aber ein Resultat der ständigen Verschärfungen der Bedingungen, dies gilt nicht nur für die SU.

    verärgert

    merguet

  • hallo merguet!

    vorab 2 beispiele aus meiner erinnerung:
    1) schlaganfall 3.06, keine blutung. 5 tage su. Neurosonologische diagnostik am 9.06.
    2) diagnose kardioembolische stammhirn- und kleinhirninfarkte. Empfehlung an den hausarzt die nicht durchgeführte tee ambulant im haus durchführen zu lassen.

    Die sus der häuser unterscheiden sich gewaltig, ebenso das patientengut.

    weder verärgert noch borniert

    mfg ETgkv

  • Moin,

    Sie wollen mir aber nicht ernsthaft erklären, dass Fehler in der Versorgung einzelener Pateinten die Bewertung einer SU als Schlaflabor zulassen?

    Wir hatten hier eigentlich einen Konsens, an den ich mich auch halte, nämlich pauschale Verunglimpfungen zu unterlassen.

    merguet

  • Liebes Forum,
    darf ich (abschließend) die obigen Beiträge so deuten, dass es absolut unerheblich ist, ob die geforderte Diagnostik durch \"Verschulden\" des Krankenhauses oder durch das Verhalten des Patienten nicht erfolgt ist ?
    Besten Dank
    Skeptiker

  • Moin,
    ich fürchte ja, würde das aber gerne auch mal geklärt wissen. Wir haben derzeit einen ähnlichen Fall vor dem SG, bei der die Patientin die Maßnahmen am 2. Tag (1.Belegungstag) abgelehnt hat und am FOlgetag entlassen wurde. Der MDK fordert hier die Entlassung unmittelbar nach der Entscheidung der Patientin, was nach meinem Dafürhalten zu weit geht.

    Gruß
    merguet