Liebes Forum,
im KHEntG ist verankert, dass bei Erhöhung des CMI durch Upcoding keine Ausgleiche gezahlt werden.
Nun wird es aber sicher hier und da reale Verschiebungen der Fallschwere geben, die bei Vereinbarung des Fallemngengerüstes nicht abzusehen waren.
Welche Vorschläge hat die hier versammelte Fachkompetenz zur Verifizierung. Welche erhobenen Daten könnten gegenüber den Kassen den Vorwurf des Upcodings widerlegen, bzw. eine tatsächliche Erhöhung des Schweregrades beweisen.
Auf viele interessante Vorschläge freut sich im
verschneiten Thüringer Wald:look:
J. Schikowski