Tagesbezogene Entgelte über zwei Geschäftsjahre

  • Hallo liebes Forum!

    Wir haben bei einem Patienten ein tagesbezogenes Entgelt berechnet. Der Patient reiste am 09.12.10 an und am 19.01.11 ab. Es wurde eine Rechnung für den gesamten Aufenthalt gestellt, so wie immer.

    Nun hat die KK die Rechnung abgelehen, mit folgender Begründung: \"Abrechnungszeiträume über zwei Geschäftsjahre sind unzulässig. Rechnung bitte splitten.\"

    Für uns war die Abrechnung immer von der Aufnahme abhängig und es wurde nichts gesplittet.

    Kann mir jemand sagen, was die KK meint oder ob sie sich einfach irrt?

    Gruß
    Herrmänchen

  • Hallo Herrmänchen,

    geht es um teilstationäre oder um vollstationäre Entgelte?

    Bei den teilstationären kann ich die Krankenkasse verstehen, da es neue Zahlbeträge gibt (Quartalswechsel = neuer Fall).

    Bei einem vollstationären Entgelt weiß ich jetzt auch nicht worauf die KK hinaus möchte.

    Gruß

    Sven Lindenau

  • Hallo zusammen,
    ich könnte mir vorstellen, dass es \"nur\" um ein technisches Problem der KK geht, da diese ja die KH-Kosten buchhalterisch zum Jahreswechsel abgrenzen muss.

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Es geht um vollstationäre Entgelte.

    Wenn es sich um ein technisches Problem handelt, sehe ich keinen Grund, die Abrechnung zu ändern.

    Werde den KK-Mitarbeiter jetzt mal anrufen.

    Danke für die Antworten!