Hallo liebes Forum!
Wir haben bei einem Patienten ein tagesbezogenes Entgelt berechnet. Der Patient reiste am 09.12.10 an und am 19.01.11 ab. Es wurde eine Rechnung für den gesamten Aufenthalt gestellt, so wie immer.
Nun hat die KK die Rechnung abgelehen, mit folgender Begründung: \"Abrechnungszeiträume über zwei Geschäftsjahre sind unzulässig. Rechnung bitte splitten.\"
Für uns war die Abrechnung immer von der Aufnahme abhängig und es wurde nichts gesplittet.
Kann mir jemand sagen, was die KK meint oder ob sie sich einfach irrt?
Gruß
Herrmänchen