Stichwort "ärtzliche Therapiefreiheit"

  • Guten Morgen,

    Ich habe eine Prüfanzeige einer allseits bekannten Krankenkasse vorliegen, in der die Fragestellung lautet:

    \"War die i.v. Antibiose bis zum..nötig, oder wäre eine frühere Oralisierung und somit Entlassung möglich gewesen?\" (Pneumoniepatient)

    In wieweit wird hier die ärztliche Therapiefreiheit berührt? :d_gutefrage:
    Darf der MDK im Gutachten eine andere Appliaktionsform fordern? :d_gutefrage:

    Vielen Dank

  • Hallo Roman,
    hierr meine Meinung dazu:
    SGB V §275 (5) 1Die Ärzte des Medizinischen Dienstes sind bei der Wahrnehmung ihrer
    medizinischen Aufgaben nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen.

    2 Sie sind nicht berechtigt, in die ärztliche Behandlung einzugreifen.

  • Hallo,

    ein Gegenargument ist häufig das Wirtschaftlichkeitsgebot, dies würde nach m.E. jedoch nur greifen, wenn eine Therapie per os ohne Probleme gleichwertig möglich gewesen wäre. Oftmals sind aber z.B. gerade Antibiosen höher dosiert als die orale Antibiose, bzw. eine Schmerztherapie oral in gleicher Dosierung nicht so schonend und schnell wirksam wie es z.B. i.v. der Fall ist.

    Interessant ist auch der Aspekt zur FZ wg. Komplikation. Ich hatte schon folgenden Fall:

    Aufnahme wegen Infektion der Wunde nach Appendektomie, Wortlaut des MDK:
    \" Die Komplikation (Wundinfekt) stellt eine Komplikation im Sinne der FPV dar, wäre die i.v. Antibiose 1-2 Tage länger gelaufen, wo wäre ein Vermeiden der Infektion möglich gewesen\".
    Und wieder muss ich sagen,.... Hätte...wäre... wenn ... aber... Es handelt sich mittlerweile nicht mehr um Gutachten sondern um Behauptungen, die aus der \"Glaskugel\" wohl stammen müssen.

    Fazit:

    - Geht es um die uGvd so wird oftmals die Umstellung der Antibiose oder sonstigen Medikationen auf oral gefordert;
    - Geht es um die Prüfung einer Komplikation, so wird seitens des MDK eine i.v. Antibiose bzw. Therapie gefordert;

    Tja es ist wohl an der Zeit verstärkt diese Fragen vor Gericht klären zu lassen.

    Beste Grüsse.

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,

    Zitat


    Original von PoltERGEIST:

    Wortlaut des MDK:
    ...“ wäre die i.v. Antibiose 1-2 Tage länger gelaufen, wo wäre ein Vermeiden der Infektion möglich gewesen\".


    Studien haben die Wirkungslosigkeit einer postoperativen Antibiotikaprophylaxe zur Vermeidung von postoperativer Infektionen gezeigt.


    http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/4846/


    Gruß

    E Rembs