Guten Morgen,
Ich habe eine Prüfanzeige einer allseits bekannten Krankenkasse vorliegen, in der die Fragestellung lautet:
\"War die i.v. Antibiose bis zum..nötig, oder wäre eine frühere Oralisierung und somit Entlassung möglich gewesen?\" (Pneumoniepatient)
In wieweit wird hier die ärztliche Therapiefreiheit berührt? :d_gutefrage:
Darf der MDK im Gutachten eine andere Appliaktionsform fordern? :d_gutefrage:
Vielen Dank