• Noch einmal zu diesem Thema,

    ich bitte um Einschätzung der Foristen:

    Die Dura ist allseits intakt, nach Entfernen des Knochendeckels mit dem Elevatorium, gespannt, das Hämatom schimmert hindurch, so dass hier die Dura großflächig nach temporo-basal gestielt eröffnet wird und dann die duralen Hochnähte in der Zirkumferenz vorgelegt werden. Nach Zurückklappen der Dura und Entfernen des Hämatoms von der duralen Innenseite mit dem stumpfen Dissektor wird das Hämatom subdural entfernt und ausgespült, der kompakte pilzartig in den Cortex ragende Bereich vorsichtig mit dem stumpfen Dissektor und unter Spülung sowie Saugen, präpariert und mobilisiert und schlussendlich entfernt. Hämostase, zur weiteren Hämostase Einbringen von Tabotamp- Fibrillar und feuchten großen Gelita-Patches. Weitere Spülung subdural in der gesamten Zirkumferenz, das Hirn ist pulsatiert, in sich eingefallen, so dass die Dura im Niveau zurückgeklappt und durch Einzelknopfnähte re-adapiert werden kann.


    Duraplastik 5-021.0 oder nicht?

    Danke

    merguet

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Duraeröffnung zugangsbedingt? Dann ist der Verschluss inkl. (DKR P001).

    Duraläsion (nicht zugangsbedingt) ist mit Plastik zu decken: 5-021.0 .

    Anders kann ich das nicht sehen.

  • Guten Morgen,

    darf ich an RA Brebiur noch einmal fragen, ob das Urteil inzwischen vorliegt?

    Gruß

    merguet

  • Hallo nochmal,
    leider weiterhin keine Sachstandsänderung, im März hat das SG mitgeteilt, dass es überlastet sei und ein Termin nicht absehbar...
    MfG, RA Berbuir

  • Aktuell hat das LSG Saarland sich in zwei noch nicht öffentlich zugänglichen Urteilen mit der Duraplastik beschäftigt:
    Einerseits (LSG Saarland, 13.04.2016 - L 2 KR 73/13) sei unnabhängig von der Frage, ob unter Verwendung von TachoSil eine Duraplastik iSd des OPS (2011) 5-021.0 durchgeführt werden kann, die Verschlüsselung dieses Kodes ausgeschlossen, wenn der Einsatz von TachoSil lediglich dem Verschluss des operativen Zugangs diente.
    Andererseits (LSG Saarland, 13.04.2016 - L 2 KR 85/14) wurde der OPS (2012) 5-036.8 in einem Fall bestätigt, bei dem ein durch eine Myelographie entstandenes Einstichloch bestand, das auch nach 3 Tagen nicht verschlossen war und aus dem Liquor austrat.

    Auf den ersten Blick widersprechen sich die beiden Entscheidungen, da nicht klar wird, worin der Unterschied der beiden Fälle bestehen soll. Wenn der Senat darauf abstellt, dass es lediglich um den Verschluss des operativen Zuganges ging, hätte man auch im zweiten Fall argumentieren können, der Durapatch sei integraler Bestandteil des OPS 3-130. Andererseits geht man dabei wohl regelmäßig von einem Spontanverschluss aus, während bei der Hirnhaut-Inzision immer ein Verschluss notwendig ist.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    zu Urteil 1: Völlig korrekt. Zugangsbedingter Verschluss (DKR P001)

    zu 2. Urteil: Völlig korrekt. Es handelt sich um eine postinterventionelle Komplikation, die operativ behandelt wurde.

  • Hallo zusammen,

    Ich habe noch einen weiteren Aspekt in die Runde zu werfen:
    Bei uns akzeptiert der MDK die Duraplastik unabhängig davon ob es der Verschluss des eröffneten OP-Gebietes ist oder eine unbeabsichtigte Duraverletzung, die versorgt werden muss.
    Entscheidend für die Anerkennung ist für unseren MDK, dass die alleinige Naht nicht als Abdichtung reicht und nach dem Nähen weiter Liquor austritt oder dass die Dura sich nicht mehr komplett adaptieren lässt. Ein Verschluss mit Tachosil ohne Naht bei sehr kleinen Defekten würde sicher auch anerkannt.
    Ist die Dura nach dem Nähen dicht und wird Tachosil nur zur Sicherheit zusätzlich aufgelegt, so erkennt der MDK dies nicht als Duraplastik an.

    MFG ESA