Guten Morgen,
in einem unserer KH ist ein Sgl. geboren worden mit einem Gewicht von 110 Gramm. Der Säugling hat 10 Minuten gelebt, bevor er verstarb. Nun stellt sich eine große Krankenkasse quer und möchte bei der Mutter keine Abrechnung einer Geburt akzeptieren, sondern daraus einen Normalfall machen. Argumentiert wird, dass der Sgl. nur 110 Gramm schwer war und somit keine Meldepflicht besteht. Erst ab 500 Gramm muss man Sgl. bekanntlich melden. Wie ist Ihre Einschätzung zu diesem Sachverhalt?
Freue mich von Ihnen zu hören.
Mit freundlichen Grüßen
newman78