Botulinumtoxin-Injektion bei Paraspastik, Hauptdiagnose

  • Hallo Forum,
    ich habe folgende Frage:

    Pat kommt zur Therapie eine ausgeprägten Paraspastik mit Botulinumtoxin (Infektionen in die ischiocrurale Muskulatur sowie in den Biceps femoris) begleitet von Physiotherapie...bei Z.n. Paraplegie Th6 nach alter BWK-6-Fraktur in den 90er Jahren....

    Wie ist die HD des Falls? G82.12 Spastische Paraplegie, chronisch oder G95.83 Spinale Spastik der quergestreiften Muskulatur ? Bzw kann die G95.83 überhaupt zusätzlich kodiert werden?

    Liebe Grüße und vielen Dank

    BeeGee

  • hallo Casu,
    vielen Dank für die schnelle Antwort. Es geht aber nicht um die G95.80 also die Harnblasenlähmung, sondern es geht um die Frage, ob die G82.83 Spinale Spastik der quergestreiften Muskulatur zusätzlich kodiert werden kann (als ND oder gar als HD, wenn die Spastik der Aufnahmegrund war) oder nicht, d.h. handelt es sich um ein eigenes Krankheitbild, das durch das Botulinum therapiert wird, oder wird die Spastik ausreichend mit der G81.12 abgebildet?
    LG BeeGee

  • Hallo BeeGee,

    die Spastik ist ein Symptom der Paraplegie und bereits im Kode enthalten, daher hier als HD G82.12. G95.83 kann auch als Symptom bei anderen Krankheitsbildern auftreten.

    LG Casu

  • Hallo Casu,
    vielen Dank für die Antwort! Ich sehe es genauso. Vor allem, weil die zusätzliche Kodierung der G95.83 in die B61 Akute Erkrankung oder Verletzung des Rückenmarks führt, es definitiv aber die chronische Phase der Rückenmarksverletzung betrifft.

    LG BeeGee

    • Offizieller Beitrag

    Hallo

    Zitat


    Original von BeeGee:
    Vor allem, weil die zusätzliche Kodierung der G95.83 in die B61 Akute Erkrankung oder Verletzung des Rückenmarks führt, es definitiv aber die chronische Phase der Rückenmarksverletzung betrifft.

    Das ist nicht automatisch ein Ausschlusskriterium. Auch Patienten in der chronischen Phase sind der B61 zugeordnet, wenn gewisse Kodes anzugeben sind, und in Zusammenhang mit der Komplexbehandlung. Zudem ist festzustellen, dass bei Behandlung eines Symptoms dies anzugeben ist, wenn die Grunderkrankung nicht behandelt wird (siehe DKR D002).
    Hier ist also zu differenzieren.

    Fragen Sie doch mal den Lieferanten des Toxins, ob er eine Kodierhilfe hat.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Folgende Verschärfung des Falls:

    Die Klinik kodiert zusätzlich zur spastischen Paraplegie noch die Muskel- und Gelenkkontraktur (G24.50, G62.40) mit der Begründung, dass hier eine eigenständige Krankheitsentität besteht, die ja durch die Physiotherapie einen Resourcenverbrauch verursachen. Ich würde diese ja eher als Sympome der Spastik sehen und nicht als Nebendiagnos kodieren.

    Hat jemand eine Idee ?

    Grüße von Kodi

  • Hallo,

    auch wenn es Symptome der Spastik sind und nicht bereits im Kode des Spastik enthalten, können Sie aus meiner Sicht zusätzlich kodiert werden, wenn sie vorliegen.
    Eine Muskelkontraktur (Sie meinten sicher die M62.40) ist per Definition eine dauerhafte Verkürzung der Muskulatur; wenn dies vorliegt und eine entsprechende Physiotherapie erfolgt erfüllt der Kode die ND-Definition.

    Gruß
    B.W.