§115b-Eingriff und ASA3

  • Wahrscheinlich ist das Thema schon tausendfach durchgenudelt, aber da wieder neu im Geschäft und nichts gefunden, was passt, hier meine Frage an die Experten.
    Habe mehrere Anfragen zu ASA 3 Patienten mit Eingriffen nach §115b (Port) bei denen der MDK darauf abhebt, dass der Aufwand für die postoperative Überwachung seiner Meinung nach nicht aufwendig genug war, um eine stationäre Behandlungsbedürftigkeit zu begründen.
    Frage:
    Wie hoch muss der Aufwand sein?
    Reicht Normalstation und einmal RR-Messen (oder auch BZ-Messen) und die Verfügbarkeit einer Klingel am Bett oder muss es die Intensivstation sein.
    Gibt es eine Zwischenvariante die Konsensfähig ist.

    Vielen Dank für eine Antwort

    Cathrin Böhme
    Leitung Medizin Controlling
    STÄDTISCHES KLINIKUM SOLINGEN

  • Zitat


    Original von Golf_Medicus177:

    Frage:
    Wie hoch muss der Aufwand sein?
    Reicht Normalstation und einmal RR-Messen (oder auch BZ-Messen) und die Verfügbarkeit einer Klingel am Bett oder muss es die Intensivstation sein.
    Gibt es eine Zwischenvariante die Konsensfähig ist.

    Fragen Sie doch mal den Gutachter was er so ganz konkret darüber denkt und wo das steht was diese Gedanken \"unterfüttert\".

    Als mögliches Beispiel die Gedanken der DGAI und zwar für den AWR (sic!):

    2.5 Dokumentation

    • Eine regelmäßige Dokumentation relevanter Daten ist erforderlich.

    Dazu zählen insbesondere:
    - kontinuierlich gemessene Sauerstoffsättigung;
    - Herzfrequenz und -rhythmus;
    - Blutdruck;
    - Bewusstseinslage;
    - Schmerzintensität (z.B. durch NRS oder VAS);
    - Blutverluste über liegende Drainagen;
    - therapeutische Maßnahmen;
    - übernehmende Person;
    - Aufnahme- und Verlegungszeitpunkt, Verlegungs ort.

    http://www.dgai.de/aktuelles/Empf…rf_07.07.09.pdf

    Herzlichst.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Hallo Fr. Böhme,

    welche Neben-Diagnosen führten denn zu dem ASAIII-Status Ihrer Patienten?!
    Ergibt sich daraus nicht schon die Notwendigkeit der stat. Überwachung?
    Oder war der ASAIII-Status fraglich?!

    Gruß

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Liebe Fr. Böhme,

    schauen Sie für die Bewertung der ASA-Klassifikation für die Abschätzung des perioperativen Risikos mal auf Wikipedia vorbei; schon in der Sekundärliteratur wird diese Klassifikation als dafür ungeeignet angesehen. Mit ASA 3 begründen Sie wenig.
    Wenn Sie für Ihr Haus ein besseres Schema und weniger Ärger mit dem MDK haben wollen, darf ich Ihnen das Perioperative Medicine Update aus dem Jahre 2009 aus dem Journal of General Internal Medicine empfehlen.

    Gruß

    W.