Belegarztabrechnung bei stationärer Behandlung

  • Hallo zusammen,
    ich habe eine Frage zur Abrechnung von belegärztlichen Leistungen bei stationärer Behandlung.
    Hier wird durch das KH die Belegarzt-DRG abgerechnet. Damit sind ja alle Leistungen wie z.B. Labor, Anästhesie, Medikamente usw. abgegolten, oder?
    Was kann der Belegarzt noch zusätzlich abrechnen (z. B. über die KV-Karte)?
    Welche \"Geldströme\" fliessen zwischen Belegarzt und Krankenhaus?
    Vielen lieben Dank für Ihre Antworten.

  • Hallo,

    ich kann einen Teil der Fragen beantworten:

    In § 2 Abs. 1 Satzt 2 wird bestimmt, dass die Leistungen der Belegärzte nicht zu den Krankenhausleistungen zählen, obwohl sie im Krankenhaus erbracht werden.

    Ein Belegarzt kann seine Leistungen somit beim Selbstzahler in Rechnung stellen. Die Abrechnung erfolgt dann über die GOÄ mit einem Abschlag in Höhe von 15 %.

    Die Leistungen, die von im Krankenhaus angestellten Mitarbeitern erbracht werden, die in seinem Fachgebiet erbracht werden, darf er auch abrechnen. Die außerhalb seines Fachgebietes erbrachten Leistungen gehören jedoch zu den allgemeinen Krankenhausleistungen und sind mit der DRG abgegolten.

    Zu den \"Geldströmen\" kann ich leider nichts sagen.

    Viele Grüße aus dem verregneten Süden

    Viele Grüße


    Twister113

  • Hallo frettka,
    mit der Belegarzt-DRG sind alle Leistungen des KH gegenüber der Krankenkasse abgegolten. Der Belegarzt rechnet entweder (beim Kassenpatienten) über die KV-Karte und die Kassenärztliche Vereinigung nach EBM ab oder beim Privatpatienten über GOÄ.
    Die Geldflüsse zwischen Belegarzt und Krankenhaus finden nach meiner Ansicht ihre Grundlage in Kooperationsverträgen, in denen auch Nutzungsentgelte für die Nutzung der Einrichtungen des KH (OP...) vereinbart werden können.

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Ich habe noch einmal eine Frage zu externen Leistungen: Der Belegarzt operiert in unserem Krankenhaus und beauftragt z.B. ein externes Labor für ihn (den Beleger) Leistungen zu erbringen. Diese Rechnungen bekommt in regelmäßigen Abständen immer die Finanzbuchhaltung unsers Krankenhauses. Ist das so korrekt? Müssen wir als Haus die Leistungen eines externes Labors begleichen, wenn der Arzt in unserem Krankenhaus als Beleger behandelt und er selber den Auftrag gegeben hat? Ich freue mich über Rückantwort.

    Danke im Voraus.