Guten Abend,
es ist geplant, möglicherweise auch noch im so genannten Nachmeldeverfahren rückwirkend zum 01.01.2003 ins Optionsmodell einzusteigen, wenn diese dann im Rahmen des Bundesratsvermittlungsverfahrens beschlossen wird. Damit käme man in den Genuss einiger Vorzüge, u. a. der Aussetzung der "Nullrunde".
Wir haben einen kleinen neurologischen DRG-Bereich und eine große Psychiatrie. Worauf würde sich die Veränderungsrate von 0,81% in den alten Bundesländern eigentlich beziehen? Ist damit nur der DRG-Sektor gemeint oder gilt dieser Vorteil dann für das gesamte Krankenhaus ?
Danke für mögliche Hilfen, wenn möglich wäre ich auch an einer Quellenangabe zum Nachlesen der Bestimmungen interessiert.
Gruß
Popp