Abrechnung von Großgeräteleistungen bei VS-Untersuchung

  • Ich hätte eine Frage zur Abrechnung von Großgeräteleistungen im Rahmen der vorstationären Behandlung. Es kann unter Umständen vorkommen, dass ein VS-Besuch außerhalb der 5-Tage-Grenze stattfindet. Dieser Besuch wäre dementsprechend nicht abrechenbar. Wie verhält es sich denn in diesem Zusammenhang mit einem MRT oder CT, welches während des nicht-abrechenbaren VS-Aufenthalts erfolgt ist? Ist die Großegeräteleistung trotzdem abrechenbar?

  • Hallo pid,

    bei einem rein VS Aufenthalt rechnen wird MRT und CT - wenn´s gemacht - auch ab. Bis jetzt hatten wir damit noch keine Probleme.

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

  • Hallo Spider,

    vielen Dank für den Tipp!

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

  • hallo,
    ich bin doch jetzt ein wenig verunsichert.....
    bei CT und MRT haben wir die vereinbarte Pauschalen abgerechnet. Ich war/ bin der Meinung, dass das Kontrastmittel in der Pauschale einkalkuliert ist und nicht sep. abzurechnen ist.
    In den gemeins. Empfehlungen für vor- und nachstationäre Behandlung (Anlage 3) letzte Seite steht \" Ausgenommen sind die Leistungen nach Maßgabe des § 5 der Allgemeinen Tarifbestimmungen des DKG-NT ( z.B. Kontrastmittel) Diese Leistungen werden nach dem Einstandspreis des jeweiligen Krankenhauses vergütet \". Verstehe ich nicht :-(. Kann mir jemand bei der \" Übersetzung \" helfen? Wenn das Kontrastmittel zusätzlich abrechenbar ist, welchen Betrag setzte ich an ?

    Viele Grüsse
    schorni

  • Hallo,

    Zitat

    Wenn das Kontrastmittel zusätzlich abrechenbar ist, welchen Betrag setzte ich an ?


    steht doch da: den \"Einstandspreis\", also den Preis, den Ihr Haus für diese Substanzen bezahlt. Fragen Sie doch mal Ihren Apotheker.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo Herr Hollerbach,

    dann werde ich nächste Woche alles in die Wege leiten und ab sofort das Kontrastmittel bei SVO-Fällen zum Ansatz bringen :) .
    Vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Viele Grüsse
    Schorni

  • Hallo Herr Hollerbach,

    verstehe ich Sie da richtig, dass Sie für ein CT-Abdomen

    1. die vorstationäre Pauschale
    2. die DKGNT-Nr. 5372
    3. und dann das Kontrastmittel separat abrechnen?

    ... dem Schlüssel 41080010 übertragen?

    Wir haben das bis dato Pauschal über die DKGNT-Nr. 5376 gemacht. Das ist jetzt ein kleiner Schock am Freitag...

    Mit freundlichen Grüßen aus Rostock

  • Hallo,

    es selbst da gibt es ja eine riesige Spreizung in Abhängigkeit vom verwendeten Kontrastmittel.

    Ich vermute aber, dass die Kostenträger sich den Einstandspreis vom Krankenhaus nachweisen lassen?!

    Mit freundlichen Grüßen aus Rostock