Ich hätte eine Frage zur Abrechnung von Großgeräteleistungen im Rahmen der vorstationären Behandlung. Es kann unter Umständen vorkommen, dass ein VS-Besuch außerhalb der 5-Tage-Grenze stattfindet. Dieser Besuch wäre dementsprechend nicht abrechenbar. Wie verhält es sich denn in diesem Zusammenhang mit einem MRT oder CT, welches während des nicht-abrechenbaren VS-Aufenthalts erfolgt ist? Ist die Großegeräteleistung trotzdem abrechenbar?
Abrechnung von Großgeräteleistungen bei VS-Untersuchung
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Hallo pid,
bei einem rein VS Aufenthalt rechnen wird MRT und CT - wenn´s gemacht - auch ab. Bis jetzt hatten wir damit noch keine Probleme.
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Kurzer Hinweis !
Bei Abrechnung von CT und MRT Leistungen
evtl. Kontrastmittel nicht vergessen.
\"Erlöse\" !!!Gruß
Spider -
Hallo Spider,
vielen Dank für den Tipp!
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hallo,
ich bin doch jetzt ein wenig verunsichert.....
bei CT und MRT haben wir die vereinbarte Pauschalen abgerechnet. Ich war/ bin der Meinung, dass das Kontrastmittel in der Pauschale einkalkuliert ist und nicht sep. abzurechnen ist.
In den gemeins. Empfehlungen für vor- und nachstationäre Behandlung (Anlage 3) letzte Seite steht \" Ausgenommen sind die Leistungen nach Maßgabe des § 5 der Allgemeinen Tarifbestimmungen des DKG-NT ( z.B. Kontrastmittel) Diese Leistungen werden nach dem Einstandspreis des jeweiligen Krankenhauses vergütet \". Verstehe ich nicht :-(. Kann mir jemand bei der \" Übersetzung \" helfen? Wenn das Kontrastmittel zusätzlich abrechenbar ist, welchen Betrag setzte ich an ?Viele Grüsse
schorni -
Hallo,
ZitatWenn das Kontrastmittel zusätzlich abrechenbar ist, welchen Betrag setzte ich an ?
steht doch da: den \"Einstandspreis\", also den Preis, den Ihr Haus für diese Substanzen bezahlt. Fragen Sie doch mal Ihren Apotheker.Mit freundlichen Grüßen
Markus Hollerbach
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Hallo Herr Hollerbach,
dann werde ich nächste Woche alles in die Wege leiten und ab sofort das Kontrastmittel bei SVO-Fällen zum Ansatz bringen .
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Viele Grüsse
Schorni -
Hallo Herr Hollerbach,
verstehe ich Sie da richtig, dass Sie für ein CT-Abdomen
1. die vorstationäre Pauschale
2. die DKGNT-Nr. 5372
3. und dann das Kontrastmittel separat abrechnen?... dem Schlüssel 41080010 übertragen?
Wir haben das bis dato Pauschal über die DKGNT-Nr. 5376 gemacht. Das ist jetzt ein kleiner Schock am Freitag...
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Hallo,
willkommen im Club ( Schock am Freitag )
bin auf die Antwort gespannt :-)))Liebe Grüsse
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Hallo,
allerdings werden die Kosten des Kontrastmittels nur nach dem Einstandspreis des jeweiligen Krankehauses vergütet
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Hallo,
es selbst da gibt es ja eine riesige Spreizung in Abhängigkeit vom verwendeten Kontrastmittel.
Ich vermute aber, dass die Kostenträger sich den Einstandspreis vom Krankenhaus nachweisen lassen?!
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