OPS 8-98b Telemedizin beim Schlaganfall

  • Hallo zusammen,

    gibt es bereits Erfahrungen hinsichtlich der Anwendung des Codes 8-98b in Verbindung mit einer teleneurologischen Unterstützung. In der Definition des OPS steht, dass die Ärzte, die den teleneurologischen Konsildienst übernehmen, komplett freigestellt sein müssen und somit keinen anderen Tätigkeiten \"nebenher\" nachgehen dürfen. In der Vorabversion 2012 wurde dies zwar dahingehend \"entschärft\", dass hier nur \"patientennahe Tätigkeiten\" gemeint sind, allerdings glaube ich nicht, dass eine Klinik einen Telekonsildienst unter diesen Bedingungen überhaupt vorhalten kann. Hätte man eine eigene Neurologie im Hause und wäre nicht auf die Telekonsile angewiesen, so müsste man die Neurologen ja auch nicht ausschließlich für Konsile freistellen, sondern diese würden ihrer übrigen Tätigkeit nachgehen und nur im Einsatzfalle zum Konsil zur Verfügung stehen.

    Viele Grüße
    A. Godel

  • Dieses Problem dürfte m. E. nur politisch zu lösen sein.
    Entweder man will vernünftige und erreichbare Stroke-Units oder man will Kassen seitig diesen OPS kicken.
    Ganz abgesehen davon dass dann Lysen weit weniger ein passendes Zeitfenster finden und damit evtl mehr Kosten nachträglich entstehen.

    :a_augenruppel:
    Personalführung ist die Kunst den Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    Entweder man will vernünftige und erreichbare Stroke-Units oder man will Kassen seitig diesen OPS kicken.

    Das ist nicht die Formulierung der Kassen, sondern die Kriterien kommen von der Fachgesellschaft. Wenn Sie also hier etwas problematisieren wollen, dann ist dies dorthin zu richten.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo,
    und es gibt durchaus ernstzunemende Fachgesellschaften auf diesem Gebiet, die die ganze Telemedizin beim Schlaganfall für einen Irrweg halten und deshalb die Telemedizin nicht wirklich unterstützen.
    Ich habe hier nach diversen Gesprächen mit Vertretern die Hoffnung auf eine flächenhafte dauerhafte Etablierung der mit dem Kode 8-98b1 ausgedrückten Strukturen verloren.
    Die Kassen wollen den Kode nicht kicken (die wollen ihn im Einzelfall nur nicht bezahlen, aber das ist bei dem Prüfverfahren nach 275 SGB V systemimmanent), das sind eher die Mediziner.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Nun gibt es eine Änderung in der Vorabversion OPS 2012 bei dem Code 8-98b.
    Es wurde eingefügt:
    "muss von anderen patientennahen Tätigkeiten befreit sein"
    im Vergleich zur Version 2011 deren Text ja erst im Dezember 2010 so noch geändernt wurde "von allen Tätigkeiten"

    Welche Konsequenzen sind eurer Meinung nach da für die Abrechenbarkeit absehbar?

    :a_augenruppel:
    Personalführung ist die Kunst den Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.