Liebe Kollegen,
kurz die folgende Frage ( in Kenntnis des BSG - Urteils B 3 KR 11/04 R)
Wir wäre die folgenden Fallkonstellation zu beurteilen:
Patient wird vom Niedergelassenen mit thorakalen Beschwerden eingewiesen ( kein Vernichtungsschmerz, keine Risikofaktoren bzgl. kardialem oder vaskulärem Geschehen ). Der Patient wird stationär aufgenommen, es erfolgen diagnostisch neben Rö - Thorax, EKG und Standard - Labor Troponin und D-Dimere ( einmalig ). Es wird kein Behandlungsplan formuliert, nach ca. 6 Stunden Aufenthalt ist der Patient weitgehend beschwerdefrei und wird mit der Diagnose thorakaler Reizzustand bei Bronchitis wieder entlassen. Der Patient befand sich zu diesem Zeitpunkt in einem Patientenzimmer der Aufnahmestation, auf welcher die Patienten bis zu 24 Stunden überwacht und behandelt werden. Es war somit in den Stationsablauf integriert.
Unter Anwendung des obigen BSG - Urteils sehe ich hier eine Durchsetzbarkeit als stationärer Fall eher schwierig. - Wie sind Fälle zu bewerten, die bereits nach wenigen Stunden mit \"ärztlichem Segen\" wieder entlassen werden ? Das BSG - Urteil benennt zwar die abgebrochene Behandlung, aber hier liegt ja gewissermaßen eine abgeschlossene Diagnostik / Behandlung vor. Gerade solche Fälle, bei denen zunächst differenzierte Diagnostik erfolgt und dann über den weiteren Behandlungsverlauf entschieden wird, sind regelhaft auftauchend. Und nicht selten ist kein fixierter Behandlungsplan vorliegend. - Stets als Abklärungsuntersuchung abrechnen ?
Viele Grüße
Biene