Transportkosten bei entwichenem Pat.

  • Guten Morgen,

    folgender Fall liegt in unserer psychiatrischen Klinik vor: geistig behinderter Patient ist aus der Klinik entwichen und nach einigen Stunden in der nächsten Stadt von der Polizei aufgegriffen worden und per Krankentransport zurück in die Klinik gebracht worden. Nun will die KK die Transportkosten nicht übernehmen und die Kosten dem Patienten aufdrücken.
    Die Transportrichtlinien sind nicht schlüssig genug! Wer weiß weiter? :sterne:

    Vielen Dank!
    Psych_Lerner

  • Schönen guten Tag,

    Interessant wäre für mich, zu erfahren, auf welcher Rechtsgrundlage ausgerechnet der Patient die Fahrt bezahlen soll?

    Nach §60 Abs 1 Nr. 1 und Nr. 3 SGB V (Transportkosten) sehe ich zunächst die Krankenkasse in der Leistungspflicht, da es sich um eine stationäre Behandlung (Nr. 1) handelt und der Patient auf qualifizierte Versorgung (Nr. 3) angewiesen ist. §2 Abs. 2 Nr. 2 BPflV (\"vom Kranekenhaus veranlasste Leistungen Dritter\") zieht hier nicht, da es sich nicht um eine \"vom Krankenhaus veranlasste Leistung Dritter\" handelt.

    Bei eventuell fahrlässigem Verhalten der Klinik könnte die Krankenkasse nach §116 SGB X (Schadensersatz) von dieser Schadensersatz fordern. Der Patient selbst wäre nach meinem Ermessen lediglich im Rahmen des §52 (Selbstverschulden) zu belangen. Da sein Verhalten jedoch wohl kranheitsbedingt ist, kann von Selbstverschulden keine Rede sein.

    Habe ich etwas übersehen?

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Herr Schaffert,
    vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Eine Fahrlässigkeit der Klinik würde ich ausschließen-solche Patienten gibt es immer wieder. Der Patient ist Autist und intelligenzgemindert. Bisher hatte nur der Sozialdienst Kontakt mit KK, welche die Meinung vertritt, dass der Patient ja selbst entwichen ist und somit gefälligst auch selbst die Rechnung für den Rücktransport zu zahlen hat - ist ja auch die einfachste Variante!
    Aber ich versuche Ihre Argumente anzuwenden!
    Vielen Dank und noch einen stressfreien Tag
    Psych-Lerner

  • Hallo -

    Wer krank wird, erfährt als erstes, dass er selber Schuld hat. - Eugen Drewermann

    Der Kostenträger sollte m.E. seine (sonderbare) Rechtsauffassung mal verschriftlichen. Meinem Haftpflichtversicherer würd ich die Geschichte ggf. vorsorglich anzeigen ...


    Herzlichst.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,

    Zitat


    Original von Psych_Lerner:

    Nun will die KK die Transportkosten nicht übernehmen und die Kosten dem Patienten aufdrücken.


    Ist das der Zeitgeist?
    Kranke Menschen sollen finanziell „bluten“?

    Wenn keine Fahrlässigkeit der Klinik vorliegt, sind sofort der GKV-Spitzenverband und das Bundesversicherungsamt zu informieren

    Hat man aus der „Behandlung“ der City BKK Versicherten nichts gelernt?


    Gruß

    E Rembs