• Liebes Forum, unser MDK besteht auf die Streichung der ICD O99.4...

    Fall: vorzeitige Wehen= TOKOLYSE = mütterliche Tachycardie= Belok zok Gabe= Kodierung O99.4 nebst I49.8
    Begründung MDK (Internistin): es handelt sich um eine Sinustachycardie (EKG unter TOKO liegt aber nicht vor), deshalb darf nur R00.0 kodiert werden.

    Lt. DKR muss jedoch bei Krankheiten und Zuständen, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren, ein O98.- bzw. O99.- ICD nebst der ICD aus den anderen Kapiteln benutzt werden.

    Wer kann mir Tipps geben?
    Vielen Dank an alle Helferlein :love:

  • Guten Morgen,
    kodieren Sie O60.0 als HD, als ND I47.1 mit Y57.9! und O99.4. O09. nicht vergessen.

    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Guten Morgen,

    aber wie kommt man - ohne Vorliegen eines EKGs- auf die I47.1? Ich kann doch nur die Tachykardie, nicht näher bezeichnet kodieren, wenn ich es nicht besser weiß. Auch bei der I49.8 muss man doch wissen, welche kardiale Arrhythmie vorliegt.
    Wenn dies nicht bekannt ist, dann ist man tatsächlich bei der R00.0.

    Gruß

  • Hallo,
    sie haben Recht. Eine durch ß-Sympathomimetika induzierte Tachykardie ist keine paroxysmale T. Da es keinen Code aus dem Nummernkreis I.-- für die (medikamenteninduzierte) Sinustachykardie gibt, bleibt nur der Symptomcode. Eine Arrhythmie ist es jedenfalls nicht.
    Sorry

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Danke für die Rückmeldungen.
    Wir sind jetzt sowiet gekommen, dass wir die I97.8 (sonstige Kreislaufkomplikationen nach med. Maßnahmen PCCL 2-4) zur O99.4 dazu nehmen. Strittig ist aber immer noch, dass wir die O99.4 in diesen Fällen, also bei Tachykardie unter TOKO und Belok Zok Gabe garnicht kodieren dürfen!
    Im vorliegenden Fall wäre das ein Verlust von ca. 800,- plus PCCL's..Und wenn der MDK einmal auf eine Kodierung eingestiegen ist, dann werden kurioserweise alle folgenden Rechnungen wie von Zauberhand zum MDK geschickt...
    HILFE........... ?(
    Danke

  • Hallo,

    das entspricht aber nicht den Kodierrichtlinien mit der I97.8. Die Nebenwirkungen von Arzneimitteln sind in den speziellen DKR geregelt und hier wird der Y-Kode zusätzlich zum Symptom beschrieben. Spezielle DKR haben Vorrang vor den Allgemeinen.

    Gruß
    B.W.