Hallo Forum,
wir sind in heißen Diskussionen mit dem MDK wegen eines Falles aus 2008: Eine Patientin stellte sich mit einem ausgedehntem Hämatom am Unterschenkel ohne (!) Hautverletzung nach einer Hundebißverletzung hier vor. Dieser Tatbestand wurde durch uns mit den ICD-Ziffern S87.8 Quetschung sonstiger und n.n.bez. Teile des Unterschenkel und W64.9! Unfall durch Exposition gegenüber mechanischen Kräften belebter Objekte abgebildet, zusätzlich T79.2 traumatisch bedingte Blutung. Die erfolgte Incision und Drainage (5-892.1f) wurde akzeptiert.
Im postoperativen Verlauf kam es zu einer Wundnekrose. Bei der Wundrevision (5-893.1f) wurde ein Abstrich entnommen, da nach Entfernen der Nekrose ein deutlicher Fötor bemerkt wurde. Es erfolgte die Gabe eines Antibiotikums bei Infektverdacht. Die Infektion wurde mit dem Kode T79.3 posttraumatische Wundinfektion kodiert.Die „andere Seite“ möchte als HD: T14.1 offene Wunde an einer nicht näher bezeichneten Körperregion in Zusammenhang mit T89.03 Komplikation einer offenen Wunde, zusätzlich die Wundnekrose mit R02 Gangrän, anderenorts nicht klassifiziert abgebildet sehen. Auf unseren Einwand :ohne Hautverletzung, deutlich spezifischere Abbildung wird auch im zweiten Gutachten nicht eingegangen.
Wie sehen Sie den Fall kodiertechnisch korrekt abgebildet?
Im Voraus Danke für Ihre Stellungnahme
Gruß
Stalli