HD sek. Neubildung Lymphknoten

  • Liebes Forum,
    folgender Fall:
    Aufnahme der Pat. zur erneuten Revision der Leistenlymphknoten bei bekanntem Vulva-Karzinom
    Histologie bestätigt Rezidiv der Leisten-LK. Im Verlauf TVBT und hochdosierte Heparinisierung.Wegen Morbidität Entschluss zur stationären Bestrahlungstherapie Vulva und kleines Becken.
    Begründung MDK: HD ist das Vulva-Ca, da durch das Planungs-CT und die Betrahlung der Primärtumor behandelt wurde. Die im Aufenthalt erfolgte PORT-Anlage wird sogar als Staging des Primärtumors gesehen.

    M.EA ist HD die C77.4, da die Aufnahme aus diesem Grund erfolgte. Es folgte die OP und Bestrahlung.
    Ein Staging wurde im Sinne seiner Definition nicht durchgeführt!

    Käme auch die Entscheidung nach Ressourcenverbrauch in Betracht?
    Danke für alle Meldungen.
    LG :whistling:

  • Hallo,

    in der DKR steht relativ deutlich drin, Malignomkode als HD. Aufnahme nur zur Behandlung von Metastasen, dann Metastasen als HD. Im beschriebenem Fall wurde doch beides behandelt?! Somit könnte ich die Intention der HD Karzinom nachvollziehen.
    Ich empfehle hier jedoch mal die Suchfunktion, da finden Sie sicherlich noch entsprechende Info's.

    Schönen Gruß
    C.Busch

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Hallo,
    in der DKR steht relativ deutlich drin, Malignomkode als HD. Aufnahme nur zur Behandlung von Metastasen, dann Metastasen als HD. Im beschriebenem Fall wurde doch beides behandelt?! Somit könnte ich die Intention der HD Karzinom nachvollziehen.

    Da (DKR 0201) steht aber auch ganz deutlich:
    Erfolgt die Aufnahme des Patienten sowohl zur Behandlung des Primärtumors als auch der Metastasen, ist gemäß DKR D002 Hauptdiagnose (Seite 4) (zwei Diagnosen erfüllen gleichzeitig das Kriterium der Hauptdiagnose) diejenige Diagnose als Hauptdiagnose auszuwählen, die die meisten Ressourcen verbraucht hat.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Guten Morgen Dr. Selter,

    ich bin davon ausgegangen, dass die spezielle Kodierrichtlinie vor der allgemeinen greift. Liege ich da falsch?

    Schönen Gruß
    C.Busch

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    das ist ein Auszug aus der Speziellen DKR 0201 (siehe dort). Deswegen hatte ich ja auch schon die 0201 in meinem vorausgegangenen Post namentlich erwähnt.

    In der 0201 finden sich Passagen, die zum Teil 1:1 der DKR D002 entsprechen. So z. B. auch der Passus zu Symptomen. Hier der Teil, der in der 0201 zu finden ist und in der D002 ebenfalls dargestellt ist:

    Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrunde liegende Erkrankung zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist, ist das Symptom als Hauptdiagnose zu kodieren, sofern ausschließlich das Symptom behandelt wird. Die zugrunde liegende Erkrankung ist als Nebendiagnose-Kode anzugeben.

  • Hallo Herr Dr. Selter,

    hab's gefunden, Danke für den Hinweis.

    Schönen Gruß
    C.Busch

  • Hallo,

    sind LK-Metastasen eine Symptom?
    Die Pat. wurde doch klar zur Behandlung der Metastasen aufgenommen; der Entschluss zur Strahlentherapie wurde doch erst im Laufe des Aufenthaltes gestellt.
    Also bin ich doch bei der LK-Metastasen als HD!?

    Gruß
    B.W.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    bitte doch die Posts aufmerksam lesen. Selbstverständlich ist eine Metastase kein Symptom!
    Der Beitrag zu Symptom war doch nur zur weiteren Ergänzung und Veranschaulichung, dass die DKR 0201 Elemente der D002 beinhaltet. Ihre Frage zum Ressourcenaufwand ist oben schon beantwortet.