primäre Fehlbelegung nach Epilepsieanfall

  • Hallo,


    Patient wird vom Notarzt nach einfachem fokalen epileptischen Anfall bei symptomatischer Epilepsie bei Mediateilinsult kardioembolischer Genese 4/2009 mit sekundärer Einblutung an einem Ostersonntag in die Klinik gebracht (Bei Eintreffen des NA Pat wieder wach), es erfolgte eine stationäre Aufnahme, am selben Tag Ruhe EKG, EEG erst nach den Feiertagen. Ebenfalls wurde erst am Entlasstag die Medikation verändert.

    MDK geht jetzt von einer primären Fehlbelegung aus. Ist der Aufenthalt begründbar?


    Danke und Grüße

  • Hallo,

    der Patient wurde vom Notarzt eingeliefert. Sie haben den Patienten neurologisch untersucht. Bei den genannten Vorerkrankungen ist eine Überwachung durchaus indiziert. Hoffentlich haben Sie das in den Akten auch so vermerkt. Ein EEG haben sie vorgenommen, kann man allerdings streiten ob dies nicht schon eher möglich war, trotz der Feiertage.

    Eine ambulante nortärztliche Versorgung in der Notaufnahme scheidet definitiv aus. GAEP-Kriterien? Die Frage nach einer primären Fehlebelegung stellt sich nicht. Die notfallmäßige Synkopenabklärung kann ebenfalls nicht ambulant erfolgen.

    Überwachung ist indiziert.

    MfG

    Chris

  • Hallo,
    erneuter Anfall bei bekannter Epilepsie und beim Eintreffen schon wieder wach?
    Da muss aber schon viel Dokumentationsaufwand getrieben werden, um eine stationäre Notwendigkeit zu begründen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Morgen,

    bei der beschriebenen Vorgeschichte stellen sich dem Aufnahmearzt viele Fragen:

    - erneuter Hirninfarkt / Einblutung?

    - wie ist der Spiegel der Antikonvulsiva?

    - werden kurzfristig weitere Anfälle folgen (selbst wenn Pat. aktuell wach ist)?

    Diese erfordern eine Überwachung und Abklärung. Für mich steht die Indikation zur Aufnahme ebenfalls völlig ausser Frage.

    (Evtl. kann man ein EEG und eine Antikonvulsiva-Spiegel-Bestimmung an den Osterfeiertagen ja beim MDK durchführen lassen?)

    Beste Grüße - NV

  • Guten Morgen,
    es geht ja um die primäre Fehlbelegung. Wo hätte der Patient sonst behandelt werden sollen? Einweisung durch einen Arzt und ex- ante Sicht. Für mich klar ein stationärer Aufenthalt. Zu prüfen wäre für mich die VWD.

    MfG

    Maddoc

  • Hallo miteinander,

    ich muss mich hier Hr. Horndasch anschließen - wenn der Patient wieder wach ist und ein Anfallsleiden bekannt - was wollen sie den stationär abklären oder behandeln? Die meisten wollen in dem Zustand doch auch gar nicht bleiben sondern heim. Ist für die meisten ja peinlich genug.
    Ich spreche hier nicht von einer Erstmanifestation - da sieht die Sache natürlich anderst aus.

    Gruß Elsa

  • Hallo zusammen,

    danke für die vielen Antworten.

    Aus welchem Grund soll bei bekannter Epilepsie und beim Eintreffen des NA keine Überwachung stattfinden? Risiko eines neuen Hirninfarktes besteht doch auch hier?

  • Hallo,
    wie ich schon sagte:
    "Da muss aber schon viel Dokumentationsaufwand getrieben werden, um eine stationäre Notwendigkeit zu begründen. "

    Wenn Sie die ganzen differentialdiagnostischen Überlegungen machen und cCT fahren und EEG etc. dann bin ich völlig bei Ihnen. Oft erfolgt aber halt nur "kontrolliertes Aufwachen" bzw. Überwachung der postiktalen Phase. Und das reicht m.E. nicht ganz.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch