Hallo liebes Forum,
nach langer Zeit melde ich mich mal wieder hier.
Folgendes Problem: Unser gefäßchirurgischer Kodierkönig kodiert bei senen Pat. nach erfolgter Angiografie neben der pAVK auch noch den Gefäßverschluß z.b. der A. poplitea mit I74.3. Er begründet das damit, das ja die OP-Planung durch den Befund beeinflußt wird. Regelmässig wird diese "Doppelkodierung" angezweifelt, da sie entgeltrelevant ist.
Was sagen den die Mitglieder des Forum dazu?
Schnippler2