Blutgruppenbestimmung + Arzneimittel

  • Hallo Zusammen,

    im Zusammenhang mit der Abrechnung von ambulanten Operationen habe ich folgende Fragen:

    1. Können intraoperativ verabreichte i.v.-Medikamente wie Oxytocin oder Atropin in RE gestellt werden, wenn die 40€ überschritten werden bzw. können alle Arzneimittel außer den Narkosemitteln in Rechnung gestellt werden?

    2. Bei einer gynäkologischen OP wurde eine Blutgruppenbestimmung durchgeführt (das Fremdlabor spricht von "Kreuzungen") Hier wurde uns eine RE nach der GOÄ zugestellt (Kosten über 200€) Kann man dieses - nach Änderung in EBM - dem Kostenträger in Rechnung stellen?

    Vorab vielen Dank für Ihre Antworten.

    Sonnige Novembergrüße,

    Babsi07

  • Hallo Babsi07,

    Zu 1: ich bin eigentlich überfragt. Aber der Paragraph 9, Absatz 7 sagt aus, das je Arzneimittel die Grenze von 40,00 Euro nach Lauertaxe überschritten werden muss. Somit wäre bei vielen Medikamenten die Abrechnung von vornherein auszuschließen.

    Zu 2: Sie haben die Möglichkeit laut AOP-Vertrag §5 in Verbindung mit einem ambulanten Eingriff intraoperative Leistungen erbringen, bzw. veranlassen zu können.

    Bei einem gesetzlich versicherten Patienten kann also die Laboruntersuchung per Überweisung veranlasst werden. Das Labor kann dann seine Leistungen direkt abrechnen. Bei einem Privatpatienten stellt das Labor eh die Rechnung an den Selbstzahler direkt.

    MfG

    ruesay

  • Blutgruppenbestimmung und Kreuzprobe sind 2 unterschiedliche Dinge: Bei der Blutgruppenbestimmung werden (wie der Name schon sagt) nur die Blutgruppenmerkmale des Patienten bestimmt. Die Kreuzprobe ist eine individuelle Verträglichkeitsprobe, d.h. es wid überprüft, ob das Blut einer bestimmten Konserve mit dem Blut eines bestimmten Empfängers verträglich ist. Diese Konserve wird dann für diesen Patienten bereitgestellt, damit sie im Bedarfsfall ohne zeitliche Verzögerung (eine Kreuzprobe dauert 30-60Mniuten) transfundiert werden kann. Erst nach einer festgelegten zeitdauer (z.B. 48h) bzw. nach Ferigabe durch den Anfordernden ("ok, wir brauchen die Konserve doch nicht") wird anderweitig über die Konserve verfügt. Der Aufwand ist also weitaus höher als bei der reinen Gruppenbestimmung.

    Hochneblige Grüße

    MDK-Opfer

  • Also, eigentlich können Sie im Rahmen einer Ambulanten Operation diese per Überweisung beauftragen ( bei Kassenpatienten ) - falls nicht geschehen- können Sie die Laborleistungen der GOÄ in dem EBM umsetzen ( Internet - KOmmentar Wezel/ Liebold ).
    Aber Achtung, falls eine Histologie durchgeführt wurde, ist diese neben Labor nicht abrechenbar, es sei denn Sie haben diese ebenfalls extern beauftragt ( Überweisungsschein ) - sonst müssen Sie sich entscheiden, ob Sie Labor oder Histo abrechnen.
    Zu den Überweisungen- ( Umsetzungshinweise der DKG zum Vertrag nach § 115 SGB V -§§ 4-5 ff ) :) ?(

    R.E.