Hallo Zusammen,
im Zusammenhang mit der Abrechnung von ambulanten Operationen habe ich folgende Fragen:
1. Können intraoperativ verabreichte i.v.-Medikamente wie Oxytocin oder Atropin in RE gestellt werden, wenn die 40€ überschritten werden bzw. können alle Arzneimittel außer den Narkosemitteln in Rechnung gestellt werden?
2. Bei einer gynäkologischen OP wurde eine Blutgruppenbestimmung durchgeführt (das Fremdlabor spricht von "Kreuzungen") Hier wurde uns eine RE nach der GOÄ zugestellt (Kosten über 200€) Kann man dieses - nach Änderung in EBM - dem Kostenträger in Rechnung stellen?
Vorab vielen Dank für Ihre Antworten.
Sonnige Novembergrüße,
Babsi07