Guten Morgen MiChu,
vielen Dank für das Urteil. Dies nehme ich gerne in meine Datenbank mit auf.
Allerdings lese ich aus den Entscheidungsgründen nicht raus, dass die Fahrtkosten von der Krankenkasse zu zahlen sind. Unter der lfd. Nr. 22 steht:"Die Regelung über Fahrkosten in § 60 SGB V ist bei alledem - anders als die Klägerin und das SG meinen - allerdings ungeeignet, Rückschlüsse auf die Auslegung des § 1 Abs 1 Satz 2 KFPV 2004 zu ziehen."
Dies ist m.E. die einzige Stell wo über den § 60 geschrieben wird. Es geht hier um die DRG-Abrechnung und nicht über die Transportkosten.
Würde mich allerdings freuen wenn ich mich irre.
Gruß
Sven Lindenau