Hallo liebes Forum,
ab 1.1.2012 müssen Diagnosen und Prozeduren für die Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) an die Kostenträger und ans InEK übermittelt werden (Vereinbarung
nach § 120 Abs. 3 SGB V: § 3: Inhalt der Abrechnungsunterlagen: … 18.: Behandlungsdiagnosen … gem §295 Abs. 1 SGB V, 19.: Prozeduren … soweit erforderlich).
Müssen hier i.d.R. "nur" die Behandlungsdiagnose(n) pro Quartal übermittelt werden oder gelten für die PIAs auch die OPS-Komplexkodes (Geltungsbereich § 17d KhG). Erwähnt sind die PIAs ja im §17d KhG.
Was sind die Aktivitäten zu den PIAs an Ihren/ Euren Einrichtungen?
Viele Grüße
Kontrollix