zugrundeliegende Krankheit

  • Frage zur DKR 002b (Zuweisung der zugrundeliegenden Krankheit als Hauptdiagnose)

    Aufnahme eines Patienten wegen einer Epistaxis (Nasenbluten), bei erhöhtem Blutdruck (190/100mmHg) fällt eine Bradykardie von 35/min bei AV-Blockk III auf. Das Auftreten einer kompensatorischen Blutdrucksteigerung ist als eindeutige und unmittelbare Folge einer Bradykardie bekannt, ebenso das Auftreten einer Epistaxis bei erhöhtem Blutdruck.

    Ist deshalb Hauptdiagnose: I44.2 AVBlock III möglich?

    (Nebendiagnosen: I10; R04.0; N18.8 chron. Niereninsuffizienz mit Digitaliskumulation T46.0, eine G20 Parkinsonbehandlung wird weitergeführt und die begleitende R32 Urininkontinenz pflegerisch versorgt, Patient wird später zur Schrittmacherimplantation verlegt)

    (DKR 002b: „Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und während des stat. Aufenthaltes die zugrundeliegende Krankheit diagnostiziert wird so ist die zugrundeliegende Krankheit als Hauptdiagnose zu kodieren, (...) Dies betrifft Symptome, die im Regelfall als eindeutige und unmittelbare Folge mit der zugrundeliegenden Krankheit vergesellschaftet sind. (...)

    Stellt ein Symptom ein eigenständiges, wichtiges Problem für die medizinische Betreuung dar so wird es als Nebendiagnose kodiert.“)


    In der Hoffnung auf viele Stellungnahmen, Gruesse M.Goesling

  • Hallo,

    wenn Sie selbst diese Kausalkette für wahrscheinlich halten, spricht m.E. nichts dagegen, das auch so zu verschlüsseln.
    Dass Sie das der Kasse oder dem MDK erläutern müssen, ist zwar möglich, aber unwahrscheinlich, denn Hauptdiagnose AVB und die folgende SMI passen ja. Wenn Sie bereits Epistaxis als Aufnahmediagnose kodiert haben, und danach den AVB zur HD erklären, fragt man vielleicht nach, aber Sie könnens ja erläutern.

    Fazit: Halte diese Kodierung für unproblematisch


    --
    Freundliche Grüße

    Christian Jacobs

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag Herr Goesling,

    Herr Jacobs hat es schon gesagt (aber Sie wünschen sich ja viele Stellungnahmen ;)), an Ihrer Kodierung gibt es nichts auszusetzen. Sie entspricht den Vorgaben der DKR.

    Gruß
    --
    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Wenn ich Sie richtig verstehe, liegen alle drei Diagnosen bei der Aufnahme gleichzeitig vor.

    Die DKR sagen auf Seite 8:Wenn zwei oder mehrere Diagnosen...die Kriterien für die HD erfüllen...muss vom behandelnden Arzt entschieden werden.Nur in diesem Fall ist diejenige auszuwählen,die... die meisten Ressourcen verbraucht hat.

    Ich würde das Nasenbluten in jedem Falle als ND kodieren, es hat Ihnen ja wahrscheinlich den Aufwand einer Nasentamponade gemacht und war damit ein eigenständiges Problem.
    Wenn der Patient noch in Ihrem Haus verlegt wurde, dann rutscht er mit der SM-Implantation ohnehin in die F12Z.

    Wurde der Patient nach extern verlegt, würde ich HD I10, ND R04.4, I44.2 kodieren. Das Nasenbluten als Folge(I10) der Folge(I44.2) fände ich persönlich etwas weit her geholt.

    Bin mal gespannt, was die anderen sagen.

    Viele Grüße aus dem sonnigen Köln

    Ulrike Simeth

  • Hallo,

    beim Nasenbluten ergibt sich wirklich immer wieder - fast täglich - die "Henne-Ei"-Problematik. Der Schrittmacher wie in diesem Fall erleichtert das enorm, aber am häufigsten sind doch die beiden Konstellationen:
    Epistaxis plus Hypertonie
    Epistaxis plus Marcumartherapie plus der Marcumartherapie zu Grunde liegende Erkrankung (z.B. Absolute Arrhythmie).
    :kr: Wie wird hier nach DKR korrekt verschlüsselt? ?(

    Grüße
    MR

    M.Rost

  • Hallo,
    ich möchte meine letzte Frage hier nochmal konkretisieren: Ein Pat. kommt mit NAW wegen seit Stunden bestehender heftiger Epistaxis in die Aufnahme. Zum Zeitpunkt der Aufnahme steht die Nasenblutung ohne weitere Maßnahmen, es findet sich aber ein Hypertonus 190/100 und in der Folge auch eine Hypertonieherz (i11.9). Was ist hier nach DKR die korrekte Hauptdiagnose? Trotz der schlechteren Vergütung glaube ich die Epistaxis, obwohl sie keinen Aufwand mehr verursacht, wohl aber die Hypertonie (Sono, Echo, 24-h-RR, Schilddrüsendiagnostik usw.)

    Was machen hier die Experten?

    Beste Grüße aus dem sonnig-kalten Fürstentum Waldeck:look:

    M.Rost

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag Herr Rost,

    es wurde schon oben beschrieben.
    In Ihrem Fall werten Sie ja doch selber die Epistaxis eher als Symptom des Hypertonus. Dann also:

    DKR 002b: „Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und während des stat. Aufenthaltes die zugrundeliegende Krankheit diagnostiziert wird so ist die zugrundeliegende Krankheit als Hauptdiagnose zu kodieren, (...) Dies betrifft Symptome, die im Regelfall als eindeutige und unmittelbare Folge mit der zugrundeliegenden Krankheit vergesellschaftet sind. (...)

    Stellt ein Symptom ein eigenständiges, wichtiges Problem für die medizinische Betreuung dar so wird es als Nebendiagnose kodiert.“

    Da die Blutung ja sogar steht, entfällt die Frage nach eigenständigem Problem.

    HD z.B.: I11.9
    ND:--- (es sei denn, die Schilddrüsendiagnostik erbringt z.B. path. Befunde)

    Gruß


    --
    D. D. Selter

  • Zitat


    Original von Selter:
    DKR 002b: „Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und während des stat. Aufenthaltes die zugrundeliegende Krankheit diagnostiziert wird so ist die zugrundeliegende Krankheit als Hauptdiagnose zu kodieren, (...) Dies betrifft Symptome, die im Regelfall als eindeutige und unmittelbare Folge mit der zugrundeliegenden Krankheit vergesellschaftet sind. (...)

    Stellt ein Symptom ein eigenständiges, wichtiges Problem für die medizinische Betreuung dar so wird es als Nebendiagnose kodiert.“

    Ich muss jetzt leider nochmal nachhaken:
    Wenn der Hypertonus bereits bekannt und behandelt ist und die Nasenblutung bei Aufnahme noch besteht und auch zu HNO-Konsilen führt, ist dann die Epistaxis HD? (Und natürlich auch entsprechende OPS zu verschlüsseln).?

    MfG

    Dr.Rost

    M.Rost