Abrechnung Säugling

  • Hallo,

    nachfolgendes Problem beschäftigt uns:
    Mutter am 31.12.02 aufgenommen, der Säugling wurde jedoch erst am 01.01.03 geboren. Wir hatten die Mutter mit einer FP nach altem Recht abgerechnet und den Säugling mit einer DRG (da am 01.01.03 geboren/aufgenommen). Die Krankenkasse sagt nun aber, dass der Säugling auch noch mit einer FP abgerechnet werden muß.
    Welche Abrechnung ist richtig und warum?

    MfG
    A.Borgstede

  • Hallo,

    soviel ich weiss, sagt das Gesetz, dass alle Fälle im alten Jahr nach altem Recht und alle Fälle 2003 für obtierende Häuser nach DRGs abgerechnet werden sollen.

    Laut dieser Regel kann man auch keine Überlieger im Jahre 2003 abrechnen.

    Folglich kann man keine FP für einen Säugling im Jahre 2002 abrechnen, der da noch nicht als "Säugling" existierte.

    Als finde ich Ihre Abrechnung korrekt. Mich würde brennend interessieren, wie dies das Forum sieht.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Meeßen:kangoo:

    Mit freundlichen Grüßen,


    Meeßen
    :kangoo:

  • Hallo,

    soviel ich weiss, sagt das Gesetz, dass alle Fälle im alten Jahr nach altem Recht und alle Fälle 2003 für obtierende Häuser nach DRGs abgerechnet werden sollen.

    Laut dieser Regel kann man auch keine Überlieger im Jahre 2003 abrechnen.

    Folglich kann man keine FP für einen Säugling im Jahre 2002 abrechnen, der da noch nicht als "Säugling" existierte.

    Also finde ich Ihre Abrechnung korrekt. Mich würde brennend interessieren, wie dies das Forum sieht.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Meeßen:kangoo:

    Mit freundlichen Grüßen,


    Meeßen
    :kangoo:

  • Hallo Frau/Herr Borgstede,
    da die alte FP die Betreuung des gesunden NG beinhaltet, kann ich die Argumentation der Kasse nachvollziehen, obwohl natürlich klar ist, das das KIS richtigerweise für ein am 01.01.03 geborenes Kind die entsprechende DRG generiert. Dennoch denke ich, sind die Chancen für eine "Doppelabrechnung" ziemlich klein.
    MfG
    --
    Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

  • Hallo zusammen,

    wir erhielten eine Empfehlung unserer Softwarefirma GWI, bei dieser Fallkonstellation nach altem Recht abzurechnen. Grund ist m.E. die fehlende Verbindung Mutter-Kind, die im alten FP-/SE-System nicht realisiert war. Für Mutter alte FP und für Sgl. neue DRG geht vermutlich technisch nicht. Entweder - oder. Also so wie von Kasse gefordert auch OK, wobei dieser Fall im Leitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen nicht explizit aufgeführt ist.
    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.