Hallo,
nachfolgendes Problem beschäftigt uns:
Mutter am 31.12.02 aufgenommen, der Säugling wurde jedoch erst am 01.01.03 geboren. Wir hatten die Mutter mit einer FP nach altem Recht abgerechnet und den Säugling mit einer DRG (da am 01.01.03 geboren/aufgenommen). Die Krankenkasse sagt nun aber, dass der Säugling auch noch mit einer FP abgerechnet werden muß.
Welche Abrechnung ist richtig und warum?
MfG
A.Borgstede