Vorstationär bei Entlassung gegen ärztlichen Rat?

  • Hallo,

    eine Kasse fordert eine vorstationäre Abrechnung bei einer Patientin, die stationär aufgenommen und behandelt werden sollte, dann aber einige Stunden später wieder gegen ärztlichen Rat die Klinik verließ. Solche Konstellationen seien lt. Kasse grundsätzlich vorstationär abzurechnen. Auch ein Widerspruch mit Verweis auf die Situation brachte keinen Erfolg.

    Kann jemand helfen? Gibt es vielleicht ein BSG - Urteil dazu o.ä.?

    Mit den besten Wünschen,
    KODI79
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    Medizinischer Fachberater und Gutachter
    Klinische Kodierfachkraft und Krankenpfleger

    - MDK-Management und Rechnungsprüfung -

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag 


    Vollstationär 2010 

    Stundenfälle 
    494 893 

    Siehe unter 1.1. 

    http://www.destatis.de/jetspeed/porta…operty=file.xls


    „Auf der anderen Seite liegt eine stationäre Behandlung auch dann vor, wenn der Patient nach Durchführung eines Eingriffs oder einer sonstigen Behandlungsmaßnahme über Nacht verbleiben sollte, aber gegen ärztlichen Rat auf eigenes Betreiben das Krankenhaus noch am selben Tag wieder verlässt (Beispiel eines sog "Stundenfalls"); dann handelt es sich um eine "abgebrochene" stationäre Behandlung.“


    http://www.lumrix.de/gesetze/bsg_urteile/bsg_1235.php


    Gruß 

    E Rembs 

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    wie lustig doch die unterschiedlichen Ansätze der Kassenmitarbeiter sind.....
    Uns will am immer mal wieder gerne erklären, dass ein Fall erst gar nicht in eine Prüfung wegen primärer Fehlbelegung kommt, wenn E gegen ärztlichen Rat im Datensatz übermittelt wird. Es sei ja dann klar, dass eine stationäre Behandlung notwendig war, wenn der Patient gegen ärztlichen Rat wieder geht. Das hat nichts mit den 300 € "Bearbeitungsgebühr" zu tun, nein, nein....

  • Hallo,

    vielen Dank. Das Urtiel hatte ich auch im Visier, habe die Ziffer 30 aber wohl irgendwie ausgeblendet. :(

    Ja, die Kassen erzählen viel. Bei uns kommt in Fallverhandlungen auch immer so etwas wie: "Ja, wenn Sie das so angegeben oder kodiert hätten, hätten wir natürlich nicht nachgefragt." Genau, dann käme nämlich direkt eine andere Anfrage, was uns einfällt, einen CC-relevanten bzw. DRG - relevanten Code einzugeben und für einen hochaufwändigen Patienten so viel Geld zu bekommen.

    Schön ist auch immer die Argumentation einer bestimmten Kasse hier im Unkreis, die bei Verhandlungen und Vortragen von medizinischen Fakten argumentiert:"Aber der Fall kostet 8000 Euro". Manchmal frage ich mich, wo diese immer mehr ausartende Prüfwut und teiweise Unverschämtheit der Kostenträger und des MDK hinführen soll.

    Mit den besten Wünschen,
    KODI79
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