Fallzusammenführung, DRG hat keine OGVD

  • Hallo,

    wir haben den ersten Fall abgerechnet mit der F49G, diese ist eine Eintages-DRG und hat somit keine OGVD.

    Sind diese DRGs in der Fallzusammenführung dann ausgeschlossen ?

    Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus --> Ja
    Innerhalb der OGVD ? --> Hmmmm und nun ???? ?(


    Vielen Dank

  • Moin,

    Sie haben sich die Frage doch schon beantwortet: Es gibt keine OGVD, ergo kann es keine FZ innerhalb der OGVD geben.

    Viele Grüße

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Unsere Verwaltung sagt, das es dennoch zusammengeführt werden muss. Weil die Frage:
    Innerhalb der OGVD mit Nein beantwortet wird.

  • Ähhh,

    damit ich Sie richtig verstehe:

    Wenn die Frage "Aufnahme innerhalb der OGVD" mit NEIN beantwortet wird, werden Fälle zusammengefasst?

    Vielleicht sollten Sie mal ein ernstes Wörtchen mit Ihrer Verwaltung führen.

    WA innerhalb OGVD -> Ja -> FZ möglich (muss geprüft werden)
    WA innerhalb OGVD -> nein -> KEINE FZ

    Wenn also KEINE OGVD vorhanden -> keine WA innerhalb OGVD möglich (weil es keine gibt)

    Es käme einzig eine FZ aufgrund eines PArtitionswechsels in Betracht, denn dieser ist unabhängig von der OGVD.

    Viele Grüße

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Hm
    also bei einem Partitionswechsel nur die 30 Tage regel anzuwenden.
    Auf meinem Schema kommt zuerst die Abfrage ob innerhalt der OGVD, wenn nein dann kommt die 30 Tage Frage und wenn diese mit JA beantwortet wird, dann kommt man zu der Frage nach dem Partitionswechsel.

    **Grummel **

  • Hallo,
    ich hänge mich hier mal dran.
    Aufenthalt am 17.11.2012; Entlassung am 17.11.2012
    DRG F49G
    WA wg Nachblutung am 17.11.2012 (einge Stunden nach Entlassung)
    FZL?
    wie würden Sie entscheiden?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,
    wenn ich dem BSG (B 3KR 15/11) folge (schriftliches Urteil liegt leider noch nicht vor) sind diese Fälle zusammenzuführen.
    Auch formale Zusammenführung möglich, aber ohne Angabe der DRG im zweiten Fall ist eine Aussage schwierig.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo Hr. Horndasch,

    anhand des genannten Urteils meiner Ansicht nach eindeutig zusammenzuführen, wenn Sie nicht nachweisen können, dass Patient oder weiterbehandelnder Arzt oder Dritte die Komplikation verschuldet haben.

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Hallo,
    anscheinend habe ich mich unklar ausgedrückt. Das die Fälle aufgrund des BSG-Urteils formal zusammenzuführen sind, wenn die WA innerhalb der oGVD erfolgt ist mir klar.
    Die DRG F49G hat aber keine oGVD. Deshalb weigert sich auch unser KIS, die Fälle zusammenzuführen.
    Ich bin davon ausgegangen, dass die F49G als 1-Tages-DRG ohne oGVD aus den Bemerkungen oberhalb so bekannt ist.
    Es geht mir - wie gesagt nicht um die Komplikation - sondern ob die WA wg Komplikation innerhalb der formal nicht vorhandenen oGVD erfolgte.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch