Guten Morgen und einen guten Wochenstart,
ist jemandem eine zitierfähige Quelle bekannt, ob die DKR 008b (Verdachtsdiagnosen) auch uneingeschränkt auf Nebendiagnosen übertragbar ist? - Die Beispiele in den DKR benennen lediglich Konstellationen, in denen die Festlegung der Hauptdiagnose benannt wird. Gleichwohl wird an einer Stelle beschrieben, das die Anwendung auf die Hauptdiagnose beschränkt ist. Im Forum konnte ich leider keine entsprechende Diskussion finden.
Freue mich über jeden Hinweis.
Grüße aus dem Münsterland
Stephan Wegmann