Hallo,
ich bin gerade etwas verwirrt.
Wir haben in 2011 einen Mehrleistungsabschlag vereinbart.
Umsetzung erfolgte zum 01.12.2011.
Der Mehrleistungsabschlag wurde als Gesamtbetrag vereinbart und ins Verhältnis zur B2 Nr.3 gesetzt. Dieser %-Betrag wird mit dem LBFW multipliziert. Der €-Betrag wird nun pro CM-Punkt von der Rechnung abgezogen.
Frage:
Wird der €-Betrag auf den jeweils gültigen LBFW bezogen, oder auf den LBFW der zum Genehmigungszeitpunkt gilt?
Beispiel für NRW:
Zeitraum 01.12.2011 - 29.02.2012
0,59% x 2.912,65 € = 17,18 € Mehrleistungsabschlag
Zeitraum ab 01.03.2012
0,59% x 2.960,67 € = 17,47 € Mehrleistungsabschlag
oder weiterhin 17,18 €???
Ich habe bisher noch keine Grundlage (z.B. Abrechnungsrichtlinie) gefunden, wo das steht.
Danke
Gruß
Sven Lindenau