Guten Tag zusammen,
kennen Sie die Stellungnahme des HmbBfDI, umgangssprachlich auch der "Datenschutzbeauftragte" für Hamburg? Er vertritt die Auffassung, daß aus datenschutzrechtlichen Gründen nur die für den Prüfauftrag erforderlichen Unterlagen verschickt werden dürften. Es liegt aber nun nicht im beliebigen Ermessen des MDK, was angefordert werden kann, denn der HbbBfDI ist darüber hinaus der Auffassung, daß ein zu vager Auftrag der Kasse und eine zu weitgehende Unterlagen-Anforderung durch den MDK leicht zu einer zu weitgehenden Datenübermittlung des MDK an die Kasse führten.
Im vorliegenden Fall wäre zu prüfen, warum die Protokolle dem MDK nicht ausreichen. Wenn die Notwendigkeit der Kurvenanforderung nicht belegt werden kann, könnte das datenschutzrechlich kritisch werden (s. o.).
Viele Grüße,
V. Blaschke