- Offizieller Beitrag
Hallo und guten Abend,
heute habe ich mal wieder eine Frage in die Runde.
Ich habe 32 (also klar, weswegen MDK-Einschaltung) Transfusionsprotokolle mit Datum der Verabreichung, Barcode mit Chargennummer, Patientenidentifikation und jeweils der Unterschrift des Arztes / der Ärztin zur Gabe. Diese wurden an den zuständigen MDK in Kopie versandt. Nun möchte der zuständige bayerische MDK-Kollege die Kurvenblätter dazu bekommen, um zu prüfen, ob diese Transfusionen ihren Niederschlag in den Kurven finden. Diese hat er bekommen. Nun wird gutachterlich ausgeführt, dass nur 21 Transfusionen in der Kurve nachvollziehbar seien, was auch stimmt, da die übrigen Gaben, z.B. während mehrerer inhouse-Dialysen und im OP erfolgten. Nachweisen kann ich das. Nur muss ich das eigentlich (wegen des Kopieraufwandes, die Kurvenblätter hatte der MDK-Gutachter ohnehin erhalten)? Letztlich bestätigen doch die o.g. Protokolle, dass die Konzentrate verabreicht wurden. Ich sehe nicht ein, dass wir diese Zusatzarbeit leisten sollen, da sie unnötig ist. Haben Sie ähnliche Erfahrung gemacht? Wie gehen Sie vor? Was sagen dazu die zahlreichen MDK-Ärzte hier im Forum?
Vielen Dank für Ihre Mühewaltung
Gruß B. Sommerhäuser