Liebes Forum,
in unserem Hause werden Dialysen durch eine externe Dialyse-Praxis erbracht. Dialysen bei Patienten, die bei stationärer Aufnahme in unserem Hause bereits dialysepflichtig sind, rechnet die Praxis direkt mit der Krankenkasse ab. Nur wenn die Patienten in unserem Hause erstdialysiert werden, rechnen wir die erbrachte Leistung entweder über die entsprechende DRG oder über Zusatzentgelt mit der Krankenkasse ab.
Nun ist bei uns eine Diskussion entbrannt bezüglich der Fälle, die bereits vor Aufnahme dialysepflichtig sind und in der L60D (Niereninsuff....OHNE Dialyse...) landen würden. Diese Patienten erhalten während ihres stationären Aufenthaltes bei uns Dialysen, die die Praxis mit der KK direkt abrechnet. Trotzdem ergibt sich auf Grund der Dialysepflicht für uns ein erhöhter Aufwand (z.B. engmaschige Laborkontrollen, Anlage bzw. Wechsel Shaldon-Katheter etc., Patiententransport). Ist in diesen Fällen die Kodierung einer Dialyse, die ja kein Zusatzentgelt auslöst, die DRG jedoch triggert (je nach Schweregrad L60C, B oder A). statthaft??(
Bitte um Entscheidungsfindung...
Tusnelda 317