Guten Morgen liebe Forummitglieder,
nach dem ich Forum-Abstinenz war, jetzt wieder häufiger anzutreffen. Gleich eine Anfrage.
Es erfolgte bei dem Patienten die stationäre Einweisung wegen einer hochgradigen Anämie bei bekanntem Hämorrhoidalleiden. Bei Aufnahme bestand eine mikrozytäre, hypochrome Anämie, Ferritin im Serum deutlich vermindet. Im stationären Verlauf wurden insgesamt vier buffy-coat arme, leukozytendepletierte Erythrozytenkonzentrate verabreicht.
Kodierung:
HD: D50.0
ND: ICD I84.1 Hämorrhodien Grad II mit analen Blutungen
OPS: 8-800.c0
1-632 Diagn. Ösophagogastroduodenoskopie
1-650.2 Diagnostische Koloskopie
DRG Q61 E
Private Kasse argumentiert: Da sich der Patient mit einem Symptom vorstellt >Anämie, die zugrundliegende Erkrankung während des Krankenhausaufenthaltes diagnostiziert >(Hämorrhoiden), kann hier laut DKR nur die zugrundliegende Erkrankung die Hauptdiagnose sein ICD I84.1.
Der Patient wurde nach 14 Tagen wieder aufgenommen wegen äußerer Hämorrhoiden, blutend zur Hämorrhoidenoperation nach Longo.
Vielleicht jetzt auch Denkfehler, der Patient wurde mit Symptom einer Anämie aufgenommen, die Anämie wurde behandelt, wird dort nicht das Symptom zur HD und die zugrundeliegende Erkrankung als ND kodiert? Ich bin jetzt wirklich unsicher und möchte hier keine Fallzusammenlegung.
Liebe Forummitglieder, bitte zu diesem Fall Ihre Argumente. Danke.
Ihre Heidi