Radiologische PEG-Anlage als AOP?

  • Hallo zusammen,

    trotz Suche habe ich nichts zu meiner Frage gefunden.


    Bei uns werden in der Radiologie PEG-Anlagen durchgeführt,
    bisher im Rahmen einer stationären Behandlung aber künftig auch mal ambulant.


    Lt. Diacos wird die PEG-Anlage mit 5-431.2 verschlüsselt
    egal ob radiologisch oder endoskopisch. Der OPS steht im Abschnitt 2 des
    AOP-Katalogs und wird mit der EBM-Ziffer 13412 abgerechnet. Diese EBM-Ziffer
    verlangt aber als obligaten Leistungsinhalt eine Gastroskopie.


    Ist die Abrechnung trotzdem korrekt oder muss auch beim AOP
    der komplette EBM-Leistungsinhalt erbracht werden? ?(


    LG


    ratlos

  • Obligat = Muss erbracht werden, um die Gesamtleistung abrechnen zu können

    Fakultativ = wenn erbracht, kann es nicht zusätzlich berechnet werden.

    In Ihrem Fall heißt das, die Gastroskopie nicht erbracht, dann darf auch die Ziffer 13412 nicht abgerechnet werden.

    MfG

    ruesay

  • Hallo ruesay,

    mir ist schon klar was im EBM obligat und fakultativ bedeutet. ;)

    Allerdings habe ich mittlerweile folgenden Satz zum Abschnitt 2, in der Präambel des AOP-Katalogs, gefunden:
    "Für Operationen und Eingriffe des Abschnitt 2 gilt die Leistungsbeschreibung des OPS."

    LG
    ratlos

  • Hallo ratlos,

    verzeihen Sie dann die Erklärung zum obligaten und fakultativen Inhalt.

    Trotzdem bin ich der Meinung, dass die Vollständigkeit der Leistung als GOP erst erreicht ist, wenn Sie die Gastroskopie ebenfalls erbracht haben. Somit ist der Text des OPS zwar erklärend, letztendlich zählen aber die Inhalte des EBM zur Erfüllung. Würden Sie z.B. die Patientenaufklärung "wegfallen" lassen, ist die Abrechenbarkeit der Ziffer 13412 auch nicht gegeben.

    MfG

    ruesay

  • Ich bin kein Internist, daher mal eine Verständnisfrage: Was ist eine "radiologische PEG-Anlage"? Das "E" steht für "endoskopisch", oder hat sich da was geändert?

    Bewölkte Grüße

    MDK-Opfer

  • Schönen guten Tag ratlos,

    für die Verschlüsselung von Prozeduren ist nicht Diacos und auch nicht das alphabetische Verzeichnis, sondern das systematische Verzeichnis des OPS in der aktuellen Fassung maßgeblich (siehe entsprechene Hinweise zur Kodierung in DKR und OPS).

    Im Systematischen Verzeichnis des OPS findet sich:

    5-431 Gastrostomie
    Inkl.:Fixierung des Magens an der Bauchdecke ("Gastropexie")

    5-431.0 Offen chirurgisch

    5-431.1 Laparoskopisch

    5-431.2 Perkutan-endoskopisch (PEG)
    Exkl.:Wechsel und Entfernung einer PEG (8-123)

    5-431.x Sonstige

    5-431.y N.n.bez.


    Da in Ihrem Fall weder offen chirurgisch, noch laparoskopisch und auch nicht perkutan endoskopisch vorgegangen wurde, bleibt als OPS lediglich sonstige: 5-431.x. Dieser ist jedoch nicht im AOP-Katalog abgebildet.

    Ich wünsche dennoch einen schönen Tag,

  • Hallo Herr Schaffert,

    danke für die Aufklärung. Bisher habe ich nur mit dem Diacos gearbeitet, nun werde ich mich mal eingehend mit dem systematischen Verzeichnis beschäftigen.
    Dann werde ich dem Radiologen mal erklären, dass es keine ambulante Abrechnungsmöglichkeit gibt, weder nach § 115b noch nach § 116b und er die PEG-Anlage während des stationären Aufenthaltes durchführen sollte.

    @ ruesay,
    Hier gibt es doch nichts zu verzeihen, dafür ist das Forum doch da. Für die Abrechnung nach 116b war es mir ja klar aber nicht bei den AOPs. :S

    @ MDK-Opfer
    Ich bin Verw.-Ang. und wenn der Radiologe von einer PEG-Anlage spricht muss ich im Glauben. :D

    Allen noch einen schönen Rest-Montag.

    Gruß
    ratlos