Hallo zusammen,
trotz Suche habe ich nichts zu meiner Frage gefunden.
Bei uns werden in der Radiologie PEG-Anlagen durchgeführt,
bisher im Rahmen einer stationären Behandlung aber künftig auch mal ambulant.
Lt. Diacos wird die PEG-Anlage mit 5-431.2 verschlüsselt
egal ob radiologisch oder endoskopisch. Der OPS steht im Abschnitt 2 des
AOP-Katalogs und wird mit der EBM-Ziffer 13412 abgerechnet. Diese EBM-Ziffer
verlangt aber als obligaten Leistungsinhalt eine Gastroskopie.
Ist die Abrechnung trotzdem korrekt oder muss auch beim AOP
der komplette EBM-Leistungsinhalt erbracht werden?
LG
ratlos