Hallo Forum,
Ich führe zur Zeit mit dem MDK eine Auseinandersetzung zu folgenden Fall:
Ein 1-jähriges Mädchen wird nach einem Treppensturz stationär aufgenommen. Klinisch fand sich eine diskrete Prellmarke am Kopf, Commotio Zeichen bestand nicht. Die Aufnahme erfolgte in erster Linie zur Beobachtung bei möglichem Bauchtrauma. Dementsprechend erfolgten auch die Untersuchungen (Sonographie) sowie die Kontrollen (Bauchumfangsmessung, Überwachung der Vitalparameter). Da sich im Verlauf keine intraabdominelle Verletzung nachweisen ließ, wurde als Hauptdiagnose Z03.8 gewählt.
Der MDK ist der Meinung dass als Hauptdiagnose S39.9 (stumpfes Bauchtrauma) zu vergeben wäre.
Dem habe ich mit folgender Argumentation widersprochen:
"Die ICD S39.9 beinhaltet "Nicht näher bezeichnete Verletzung des Abdomens, der Lumbosakralgegend und des Beckens". Da hierfür bis zum Ende des Aufenthalts kein Anhalt gefunden wurde, darf die S39.9 nicht als Diagnose vergeben werden. Ein zur Aufnahme führendes Symptom lag ebenfalls nicht vor.
In den Deutschen Kodierrichtlinien heisst es:
'Schlüsselnummern aus Z03.0 bis Z03.9 werden ausschließlich dann als Hauptdiagnose für die Abklärung des Gesundheitszustandes des Patienten zugeordnet, wenn es Hinweise auf die Existenz eines abnormen Zustandes, auf die Folge eines Unfalls oder eines anderen Ereignisses mit typischerweise nachfolgenden Gesundheitsproblemen gibt und sich der Krankheitsverdacht nicht bestätigt und eine Behandlung derzeit nicht erforderlich ist.'
Diese Sachlage liegt hier exakt vor. Somit ist die vergebene Hauptdiagnose korrekt."
Der MDK sieht dieses weiterhin anders und fordert die Abrechnung mit der Hauptdiagnose S39.9.
Interessanterweise hat in einen ähnlichen Fall vor einiger Zeit in die BG die Diagnose S39.9 abgelehnt, eben weil keine Verletzung nachgewiesen worden war.
Da ich mir selber nicht ganz sicher bin, was jetzt hier korrekt ist, würde mich die Meinung der Forumsmitglieder sehr interessieren.
Mit freundlichen Grüßen aus Köln