Kodierung Gynäkologie

  • Hallo zusammen,
    weiß jemand von Euch, wo man mal in einer Gynäkologie in der Kodierung "reinschnuppern" kann ?
    Fange am 01.09.12 dort als Kodierfachkraft an, bei uns in der näheren Umgebung wird aber leider noch nirgends in der Gyn. kodiert.
    Komme vom Niederrhein, Klinik in NRW wäre toll.
    Freue mich über jeden Tipp.

  • Kann ich ja fast nicht glauben, dass es am Niederrhein Kliniken gibt, in denen in der Gynäkologie nicht kodiert
    wird. Da stellt sich mir die Frage, wie man dort abrechnet...seit Jahren ist die stationäre Abrechnung nur noch
    anhand von DRG's möglich, also muss auch dort folglich wer kodieren. Ich würde einfach mal bei den größeren
    Kliniken nachfragen, ob die Möglichkeit zum hospitieren besteht.

    Ansonsten der übliche Weg:
    Spezielle Kodierseminare mit Schwerpunkt Gynäkologie. Allerdings sind diese aber meist nicht
    so wirklich günstig.

  • Hallo schnecke66

    mal im Buchhandel so als ersten Anfang:

    Kodierleitfaden für die Gynäkologie und Geburtshilfe 2012 [

    zum Reinfinden in die Materie ein guter Anfang

    Mit freundlichen Grüßen

    Rhodolith

  • Hallo zusammen,

    kodiere seit dem 1.9.12 in der Gynäkologie. Habe nun ein Problem mit der protrahierten Geburt. Diese wird von unseren Ass. Ärzten oft kodiert, obwohl die Geburt nicht (wie in den Richtlinien) 18 Std. gedauert hat. Meist gab es einen Geburtsstillstand in der Eröffnungs-,bzw. Austreibungsphase. Dies wird dann als Grund für eine Sek. Sectio kodiert. Einige Kollegen meinen, die Austreibungsphase sei protrahiert wenn sie 2 Std. überschreitet, andere haben sogar nur 30 Min. als Richtlinie.
    Was ist jetzt richtig ?? Habe leider bisher nichts darüber gefunden. ?(

    schnecke66

  • Bei der protrahierten Geburt geben dir die Kodierrichtlinien klare Vorgaben. Diese sind zwar, gerade aus ärzlticher Sicht nicht nachvollziehbar, aber müssen ebend beachtet werden.
    Die Kodierrichtlinien besagen, dass eine protrahierte Geburt (O63.ff und O75.6) nur kodiert werden darf, wenn bereits 18 Stunden mit regelmäßiger Wehentätigkeit im Krankenhaus vergangen sind. Das heißt, diese Codes, die die protrahierte Geburt auf den Punkt benennen, können eigentlich gar nicht so häufig eingesetzt werden.

    Aber, man kann versuchen, dass anders abzubilden, indem man nach einem möglichen Grund für den Geburtsstillstand sucht, auch wenn die 18 Stunden noch nicht verstrichen sind:

    - Einstellungsanomalien (O64.ff)
    - Wehenschwäche (O62.ff)
    - Geburtsstillstand in der AP bei liegender PDA (O74.6) (PDA kann die Austreibungsphase verlängern), hier solltest du einfach mal Rücksprache mit deinen Ärzten halten, ob sie diesen Code vertreten können => z.B. bei vollständigem MM >xx Std. bei liegender PDA(sicherlich nicht bei allen Fällen, zudem steigert er noch die DRG)

    Wir haben die Erfahrung gemacht, dass auch wenn die Codes aus O63 nicht triggern, diese Fälle trotzdem von den Kassen angefragt werden. Deshalb wird er von uns nur kodiert, wenn wir die Vorgaben erfüllen, denn das spart Verwaltungsaufwand im Nachhinein :)

  • Deshalb wird er von uns nur kodiert, wenn wir die Vorgaben erfüllen,


    Etwas anderes sollte auch keinem in den Sinn kommen, aber das kann man ja nicht oft genug betonen!

    Schönen Gruß

    L. Nagel

    Dr. Lars Nagel
    Leiter Medizincontrolling
    Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg
    [Groß-Umstadt | Seeheim-Jugenheim]

  • Öhm ja, das ist schon klar! Ich wollte hier auch keinen zum Upcoding anstiften :)
    Nur ist es aus medizinischer Sicht nicht nachvollziehbar, dass eine protrahiert Geburt erst ab
    18 Std. gilt was das kodieren angeht...

  • Super,

    danke schon mal für die Tipps !! Hab ich mir auch schon so ähnlich gedacht.
    Der nächste Punkt auf einer langen Liste fürs Gespräch mit der OÄ .

    Jetzt weiß ich auch, warum meine Stelle geschaffen wurde !!!

    Liebe Grüße

    A. Osterkamp

  • Hallo liebes Forum,

    nach dem Lesen der Beiträge bin ich etwas verwirrt:

    Wenn in der Eröffnungsphase regelmäßige Wehen >18 h, kodiere ich die "O63.0 Protrahiert verlaufende Eröffnungsperiode (bei der Geburt)" .

    So weit, so gut.

    Wann kann ich "O63.1 Protrahiert verlaufende Austreibungsperiode (bei der Geburt)" kodieren? Im Gegensatz zu "O63.0 Protrahiert verlaufende Eröffnungsperiode (bei der Geburt)"? Wie ist das bei dem O63.1 Code gemeint : "wenn nach 18h Stunden regelmäßiger Wehentätigkeit die Geburt nicht unmittelbar bevorsteht"?

    Was könnte man z.B. als Diagnose nehmen, wenn die Eröffnungsphase 12 h gedauert hat, aber dann die Austreibungsphase 2h 15 min dauert, die Gebärende einfach erschöpft ist (keine Wehenschwäche, kein Mißverhältnis zwischen Kind und Becken der Mutter), und deshalb eine Vacuumextraktion gemacht wird?

    Unsere Ärzte schreiben in so einem Fall "Vacuumextraktion aufgrund protrahierter Austreibungsphase und mütterlicher Erschöpfung".

    Viele Grüße

    mekia