Hallo,
mich beschäftigt eine Frage bzgl. MDK Prüfaufträge!
Folgender Konstellation:
Patient wird aufgenommen und es liegt eine Kostenzusage für 4 Wochen vor! Anmerkung (wir behandeln Akut- und Rehapatienten)
Da die Behandlung nicht ausreicht, stellen wir einen Verlängerungsantrag um weitere 2 Wochen an den zuständigen MDK. Der MDK braucht ja immer ein wenig für seine Beurteilung der Verlängerungsanträge. Der Patient ist bereits entlassen und eine Kostenzusage für die Verlängerung liegt noch nicht vor!
Jetzt fordert der MDK den Entlassungsbericht an, um die Dauer und die Notwendigkeit der stationären Behandlung zu prüfen! Prüfauftrag gemäß § 275 SGB V Abs. 1.
Das diese Anfrage rechtens ist, steht außer Frage.
Jedoch ist meine Frage jetzt, sollte sich herausszellen, dass die Notwenidgkeit und die Dauer der stationären Behandlung notwendig waren, steht uns dann die Aufwandspauschale zu?
Löst jeder Prüfauftrag § 275 SGB V Abs. 1 eine Aufwandspauschale aus, wenn die Dauer und die Notwendigkeit der stationären Behandlung gegeben waren und der MDK das bestätigt?
Euch allen noch ein schönes Restwochenende und einen guten Start in die neue Arbeitswoche...
LG Marko