Hallo,
normalerweise werden unsere Aufnahmeanzeigen in Form einer vorerst unbefristeten KÜ bestätigt. Sofern nachträgliche Befristungen eingehen, sind diese von den meisten KK für einen in der Zukunft liegenden Termin anberaumt. In letzter Zeit jedoch häufen sich die rückwirkend gesetzten Kostenübernahmebefristungen. So schreibt eine KK einen Brief, der genau 5 Wochen nach Aufnahmedatum liegt und befristet eine Kostenübernahme auf 3 (!) Wochen nach Aufnahmedatum. Bei einer anderen KK liegt, gerade erst bei uns eingegangen, sogar eine Rück-Terminierung auf den 01.04. vor. Jetzt ist meine Frage natürlich, ob man das so hinnehmen muss, oder ob es diesbezüglich irgendwo eine schriftliche Regelung gibt, die solches Vorgehen untersagt.
Vielen Dank vorab für Ihre Meinungen und ein schönes WE.
N. Zimmermann