Hallo zusammen,
hoffe mal wieder auf die Weisheit des Forums, wobei ich fürchte, dass ich die Antwort schon weiß. Ein Chefarzt ist mit folgender Frage an mich herangetreten:
Wir haben einen Patienten aus einem anderen KH zur Not-OP bekommen mit bereits dort vorliegender HIT Typ II. Nun hat der Patient logischerweise Blutprodukte 'en masse' bekommen. Er hatte nun die Idee ob man da nicht vielleicht das ZE2012-27 Behandlung von Blutern abrechnen könnte.
Vereinbart haben wir es, das ist kein Problem, aber es liegt doch keine dauerhaft erworbene Blutgerinnungsstörung vor, oder!? HIT ist ja therapierbar. Ich würde also sagen nein, können wir leider nicht.
Hab ich Recht? Oder geht das doch und wenn ja, wie begründet Ihr das bei den Krankenkassen?
Würde mich über eine Rückmeldung freuen.
Gruß D.M.