NIV und der MDK Kommentar

  • Was haltet ihr von diesem MDK Kommentar? Wer hat richtig gute Gegenargumente?

    In den DKR 2012 taucht folgender MDK Kommentar auf:

    " Gelegentlich wird die Frage gestellt, ob die Anrechnung beatmungsfreier Intervalle auf die Beatmungszeit auch für..... Patienten möglich ist, die von Anfang an dikontinuierlich über Maske beatmet werden. Da es sich hierbeio nicht um die in DKR 1001 geregelte Entwöhnungsphase handelt, sonder um eine primär diskontinuierliche NIV, können nur die tätsächlichen Beatmungszeiten gezählt werden."

  • Hallo Herr Lohner,

    ich setze mal voraus, dass für Ihren Fall die entsprechende Definition aus der DKR 1001h gilt, nämlich:

    Zitat


    Die Atmung wird unterstützt durch das Verstärken oder Ersetzen der eigenen Atemleistung des Patienten.

    UND

    Bei intensivmedizinisch versorgten Patienten kann eine maschinelle Beatmung auch über Maskensysteme erfolgen, wenn diese an Stelle der bisher üblichen Intubation oder Tracheotomie eingesetzt werden.


    Die Intention der NIV muss also der Ersatz einer Intubation bei Vorliegen einer respiratorischen Instabilität sein (Nachweis!).

    Die Dauer definiert sich dann analog zur Beatmung bei Intubierten, also unter Hinzuziehung der Pausen. Das ergibt sich für mich durch die Definition des Endes als

    [qoute]
    Beendigung der Beatmung nach einer Periode der Entwöhnung
    [/quote]


    Dass ich die Extubation hier weggelassen habe, ergibt sich daraus, dass das Ende einer NIV-Episode mit einer Extubation nicht (!!) gleichzusetzen ist, denn die Beatmungsindikation besteht ja fort.

    Siehe auch die Foka-Anfrage.

    Grüße

    Grüße aus dem Rheinland

    Rolf Grube, MBA
    FA für Anästhesie

  • Hallo Forum,

    ich habe hier einen Pat. bei dem eine beatmungspflichtige Ventilationsstörung vorliegt. Der Pat. wir aus einenem anderen Krhs. intubiert übernommen und bei uns weiterbeatmet. Der Pat. wird über einen langen Zeitraum beatmet (450 Std).

    Im Anschluß erfolgt (noch auf der Intensivstation über zwei Tage) die Versorung mit einem Heimbeatmungsgerät zur NIV (Stellar: IPAP 13, EPAP5, AF 16; 1l O2). Eine weitere Anpassung erfolgt dann auf der Normalstation.

    Frage: Zählt die Anpassung und Verwendung des Heimbeatmungsgerätes zur Beatmungszeit?

    Gruß
    Okidoki