Sehr geehrtes Forum,
das Thema Commotio und deren Kodierung treibt uns wieder einmal um. Seit Beginn diesen Jahres moniert der MDK unsere Kodierung bei stationärer Überwachung von Kindern mit V.a. Commotio. Bislang haben wir nach Ausschluss der Commotio immer das vorliegende Symptom, oftmals also z.B. eine Schädelprellung als HD kodiert. Nun plädiert der MDK für die Kodierung der Z03.3. Nach den SEG4-Leitlinien halte ich das für falsch. Ich würde diesen Kode nur dann als HD kodieren, wenn ein rein anamnestischer Verdacht auf Commotio besteht, also kein auf das Trauma hinweisendes Symptom vorliegt. Wie ist Ihre Meinung? Herzlichen Dank!