• Hallo Forum,

    die DKR Psych lassen ja bekanntlich den speziellen Teil vermissen. Gibt es eine Regelung oder besteht ein Konsens, wie hier mit den DKR umgegangen wird?

    Gelten bei Kodierfragen, die die DKR Psych offen lassen die DKR (z.B. bei der Kodierung von "somatischen" Nebendiagnosen)? Oder bewegt man sich da in der Psychiatrie im luftleeren Raum?

    Ist es denkbar, dass die (zukünftigen) speziellen KR für die Psychiatrie von denen für die Somatik abweichen?

    (Ich weiß, dass die Kodierung bislang in der Psychiatrie weder erlösrelevant ist noch vom MDK geprüft wird - trotzdem befindet man sich in der Lernphase und möchte alles richtig machen und den Kollegen auf den Stationen auch richtig vermitteln).

    Beste Grüße - NV

  • Hallo NV,
    da es in der Psychiatrie, wie Sie selbst angemerkt haben, keine speziellen Kodierrichtlinien gibt, gelten hier nur die Allgemeinen DKR Psych.
    Solang dies der Fall ist, sind sämtliche Kodierrichtlinien des DRG-Systems nicht relevant für die korrekte Kodierung in der Psychiatrie.

    Ob die DKR Psych einmal einen Passus enthalten werden, dass sämtliche DRG-Richtlinien gelten, oder ob sie voneinander deutlich abweichen werden, kann Ihnen zur Zeit wohl nicht die beste Kristallkugel sagen.

    Wir werden dazu wohl auf eine neue Version der Richtlinien in der Psychiatrie warten müssen - vielleicht kommt ja in ein oder zwei Jahren Schwung in die Sache ;)

    Beste Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.