MDK-Prüfung nach Erhalt einer Fristwahrungsanzeige, welche Zeitspanne ist zulässig?

  • Liebes Forum,

    mittlerweile sind fast 4 Jahre vergangen und es gibt eine Prüfungsvereinbarung.

    Für mich bleibt allerdings die Frage, welche Bedeutung ein Fristwahrungsschreiben hat, wenn der MDK es nicht schafft, die Prüfanzeige innerhalb von 6 Wochen anzuzeigen.

    Aktuell habe ich einen Fall, bei dem die Prüfanzeige außerhalb der 6 Wochen Frist eingegangen ist, ein Fristwahrungsschreiben hingegen viel früher (4 Wochen früher).
    Ich kann diese Schreiben verstehen, wenn die KK "kurz vor knapp" eine Prüfung anstreben.

    Aber unter dem Strich...... Sichert so ein Schreiben tatsächlich eine verletzte Frist?

    Liebe Grüße
    Ida

    Einmal editiert, zuletzt von ida78 (8. August 2017 um 11:39)

  • Hallo Ida,
    das wäre doch absurd. Laut PrüfVV hat eine Prüfanzeige mit ensprechednem Inhalt (also zumindest Grund der Anfrage und angeforderte Unterlagen) innerhalb 6Wochen zu erfolgen, sonst könnten irgendwelche datumsbasierte Bots Briefe rausschicken vor Verfristung. Was können denn die KH dafür das der MDK die Arbeit nicht schafft...liegt wohl an den Prüfquoten und etlichen widerspruchsverfahren...(sorry ein bisschen böse aber fühlt sich leider so an)


    rokka