Hallo Forum,
wir haben (in 2009!) einen Fall abgerechnet, in dem wir die L06C in Rechnung stellten: Ein Patient kam aus anderen Gründen, die Nierenfunktion verschlechterte sich und der Pat. musste erstmalig dialysiert werden. Irrtümlich war die N18.0 als HD angegeben...
Ein ZE wurde für die Dialyse nicht in Rechnung gestellt, die Abrechnung erfolgte durch den niedergelassenen Nephrologen.
Wir kodierten jedoch den OPS 8-854.2 für jede durchgeführte Dialyse, was uns in die L60C statt die L60D führte...
Nun schreibt die KK im September 2012 (!), die Abrechnung müsse korrigiert werden, da "es sich be der Durchführung der Dialyse beim niedergelassenen Arzt oder im Kuratorium nicht um eine Verbringungsleistung handelt".
Die Dialyse wird im Hause durch den niedergelassenen Nephrologen durchgeführt...
Hat die KK womöglich Recht??
Fragt sich
T. Flöser