Liebe Forummitglieder,
es ist Freitag und ich verstehe den Kommentar der Kasse nicht, benötige Unterstützung:
Die Kasse schreibt, dass die OPS 5-704.00 vaginale Vorderwandplastik neben der OPS 5-593.20 transvaginale Suspensionsoperation (Zügeloperation) nicht zu kodieren wäre > Verweis auf DIMDI, schickt einfach Rechnung zurück.
Also für mich ist die Kodierung lege artis. Erbitte Feedback.
Lieben Dank für Unterstützung
Heidi aus dem sonnigen Berlin