Diagnosen F25.1 und F32.2

  • Hallo und guten Tag!

    Ich habe gerade eine Frage von einem unsrere Oberärzte gestellt bekommen. Es geht darum, dass in einem Entlassungsbrief diese beiden Diagnosen auftauchen:

    F32.2 (schw. depr. Episode ohne psych. Symptome)

    F25.1 (schizoaffektive Störung, gegw. depressiv)

    Seine Frage lautete, ob diese Konstellation "erlaubt" sei oder ob man "Ärger" bekommen könnte wegen der Doppelkodierung der depressiven Symptome, gerade weil dies auch ein MDK Fall ist.

    Meine Antwort war: beide lassen, denn es kann ja zuerst der Verdacht auf die eine Erkrankung bestehen, was therapiert wird (Kosten). Wenn die Patientin dann doch eine F25.1 hat, so wurde die Depression (als Verdacht) ja auch therapiert. Ich würde also beide lassen, die Depression als Nebendiagnose.

    Wie sehen Sie das?

  • Hallo butterblume,

    schauen Sie mal in D008b, die Kodierrichtlinie über Verdachtsdiagnosen. Hier wird gesagt, dass nur die am Ende der Behandlung noch als Verdacht bestehenden - also nicht die während der Behandlung sich als anders herausstellenden - zu kodieren sind, wenn sie behandelt wurden. Da Sie am Ende wissen, dass es eine Depression mit psychotischen Symptomen war, können Sie nicht F32.2 kodieren.

    Freundlich grüßt

    Elisabeth Kosche