Hallo Forum,
wir haben eine Patientin aus einer JVA bei uns zur Entbindung gehabt und das Resultat war ein gesundes Neugeborenes. Die Kosten für die Mutter und das Kind hatten wir zunächst der JVA in Rechnung gestellt. (Kosten für gesunde Neuborene werden ja über den Kostenträger der Mutter abgerechnet)
Die JVA beglich jedoch nur die Kosten für die Mutter und teilte uns mit, dass die Kosten für das Neugeborene über das Sozialamt abgerechnet werden müßten, wo die JVA ihren Sitz hat. Das Sozialamt lehnte die Übernahme der Kosten jedoch ab.
Formal gesehen bin ich ja der Meinung, dass die JVA auch die Kosten für das Kind tragen müßte, aber vielleicht hat ein Mitglied des Forums eine vergleichbare Konstellation bereits erlebt und kann helfen bzw. es kennt jemand die gesetzlich richtige Lösung für dieses Problem. (im Prinzip schieben sich ja zwei staatliche Stellen den schwarzen Peter hin und her)
Vorab vielen Dank für Ihre Hilfe!
MfG
B. Drews